Bis 250 Euro: Neuer Zuschuss wird für Millionen Bürger verschenkt

Geld liegt auf dem Tisch, es handelt sich um einen neuen Zuschuss
Symbolbild © istockphoto/Max Zolotukhin

Es gibt geschenktes Geld, von dem Millionen Bürger überhaupt nichts wissen. Bis zu 250 Euro sind bei diesem Zuschuss drin. Wir erklären die Hintergründe im Folgenden.

Die Steuererklärung in Deutschland ist oft eine mühsame Angelegenheit, die viele von uns lieber vor sich herschieben, als sie einfach mal zu machen. Die Frist des laufenden Jahres – welche den Besteuerungszeitraum 2023 abdeckt – endet im Übrigen am 2. September 2024. Bis dahin müssen alle Formulare vorgelegt sein, sonst zahlt man 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat. Man merkt sofort, dass es im Allgemeinen keine angenehme Arbeit ist. Wer sich aber clever anstellt, kann Geld zurückholen. In diesem Fall ist das sogar total einfach. Wer das Häkchen an der richtigen Stelle setzt, bekommt einen Zuschuss von fast 250 Euro.

Bei der Steuererklärung

Während es unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Bundesland 10.000 Euro Zuschuss vom Staat gibt, kriegt man bei der Arbeitnehmer-Sparzulage „nur“ an die 250 Euro ausgezahlt. Aber der entscheidende Vorteil bei diesem Bonus besteht darin, dass viel mehr Menschen als erwartet auf diesen Vorteil einen Anspruch haben. Inmitten des Formularwirrwarrs der Steuererklärung kann sich eben doch ein unerwarteter Schatz finden lassen. Paare stehen dabei besonders gut da.

Paare im Vorteil

Bereits im Jahr 1992 trat die Arbeitnehmer-Sparzulage in Kraft. Seit Anfang dieses Jahres schließt sie aber noch mehr Menschen ein. Bisher war bei Bürgern, die mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienten, Schluss. Jetzt hat man bei bis zu 40.000 Euro Jahresgehalt Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei Ehepaaren setzt man die gemeinsame Latte sogar auf 80.000 Euro Maximalverdienst. Als Single – beziehungsweise Unverheirateter – kann man mit der Arbeitnehmer-Sparzulage 123 Euro extra im Jahr einbehalten. Bei Paaren macht das dementsprechend schon 246 Euro. Getreu dem Motto „Haben oder nicht haben“, sollte jeder, der Anspruch hat, diesen Zuschuss beantragen. Das geht in diesem Fall gar nicht einfacher: Man muss auf der Steuererklärung tatsächlich nur ein einzelnes Häkchen setzen.

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Fast 250 Euro Zuschuss

Aber wer hat denn überhaupt Anspruch auf diesen speziellen Zuschuss? Wie der Name schon sagt, sind Arbeitnehmer gemeint. Dennoch sind nicht alle inkludiert. Angesprochen dürfen sich die fühlen, die das Glück haben, von ihrem Arbeitgeber ohnehin vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Diese Extra-Leistungen sollen den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung und der Vorsorge für seine Zukunft unterstützen. Typische Beispiele hierfür sind: Bausparverträge, Investmentfonds und Altersvorsorgeprodukte. Auf wen das zutrifft, der sollte sich den Zuschuss von bis zu 250 Euro also in keinem Fall entgehen lassen. Bis zum 2. September ist dazu noch Zeit.