Karlsruhe-Insider: Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche sind in den Sommerferien im Südwesten unter Auflagen möglich.
Das Sozialministerium in Stuttgart veröffentlichte am Freitag die Regeln, die in Corona-Zeiten gelten. Demnach sind Ferienprogramme und Zeltlager ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Ab dem 1. August können daran bis zu 500 Menschen teilnehmen.
Bei Angeboten mit mehr als 100 Menschen müssen aber feste Gruppen mit bis zu 30
Personen gebildet werden. Innerhalb dieser Gruppen muss der Abstand von 1,5 Metern dann nicht mehr eingehalten werden.
«Bei Übernachtungen in Zelten kann für die Schlafenszeit von der Abstandsempfehlung abgewichen werden», teilte das Ministerium weiter mit. Eine massenhafte Belegung von Zelten sei aber möglichst zu vermeiden. Bei der gemeinsamen An- und Abreise und bei Ausflügen müssten Alltagsmasken getragen werden. /dpa