Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Die Beschäftigten an den Kassen von Drogerien oder Supermärkten sollen so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.
Das Wirtschaftsministerium hat daher am Freitag eine Richtlinie für Behörden und Arbeitgeber veröffentlicht. Sie sieht unter anderem vor, die Kunden durch Markierungen auf dem Boden zum Einhalten eines Mindestabstands hinzuweisen.
Zudem sollten die Kassen nach Möglichkeit mit Plexiglasscheiben geschützt werden. Auf Bargeld-Zahlungen sollte verzichtet werden, und die Mitarbeiter sollen ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion von Händen und Arbeitsgeräten bekommen. Viele Supermärkte und andere noch geöffnete Läden haben sich bereits entsprechend ausgestattet.
«Ich bitte Sie eindringlich, Ihrer Verantwortung für die Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren für Ihre Beschäftigten jetzt in besonderem Maß gerecht zu werden», schrieb Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). «Mir ist bewusst, dass nicht alle Maßnahmen sofort optimal umsetzbar sind, weil zum Beispiel das Material noch nicht zur Verfügung steht. Mit einem gemeinsamen Einsatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann aber das Machbare realisiert und damit die Ansteckungsgefahr maßgeblich gemindert werden.»