A5 und Pfinztal (ots) – Zwei am Dienstagmittag auf der Bundesstraße 10 kurz nach dem Grenzweg zwischen Karlsruhe-Grötzingen und Pfinztal nach einer Verfolgungsfahrt von der Polizei gestoppte Pkw-Insassen im Alter von 19 und 20 Jahren werden sich wegen einer ganzen Palette von Taten strafrechtlich verantworten müssen.
Eine Funkstreife des Verkehrskommissariats Walldorf war gegen 11.30 Uhr kurz nach dem Walldorfer Kreuz auf einen in Richtung Süden unterwegs befindlichen Kleinwagen aufmerksam geworden, weil dessen Kennzeichen sichtbar entstempelt waren.
Nachdem die Polizisten den mit zwei jungen Männern besetzten Wagen im dichten Verkehr zunächst aus den Augen verloren hatten, konnten sie kurz nach der Ausfahrt zur Tank-und-Rastanlage Bruchsal wieder zu ihm aufschließen. Allerdings reagierte der Fahrer auf die
Haltezeichen der Polizisten mit einem Tritt aufs Gaspedal.
Nach einigen Kilometern konnte die Streife überholen und setzte neuerlich zur Kontrolle an. Nachdem er scheinbar auf die Zeichen reagiert hatte, zog der am Steuer sitzende 20-Jährige aber vorbei und wechselte nunmehr bei einem Tempo von bis zu 150 km/h ständig die Fahrspuren. An der Anschlussstelle Karlsruhe-Nord verließ er die Autobahn und prallte im Ausfahrtsbereich zur Bundesstraße 10 infolge überhöhter Geschwindigkeit gegen die Leitplanken.
Trotz eines Schadens von über 2.000 Euro fuhr er aber mit hoher Geschwindigkeit
in Richtung Pfinztal weiter.
Schließlich gelang es den Polizisten, den Wagen kurz nach dem Grötzinger Tunnel anzuhalten und beide Insassen festzunehmen. Hiergegen leistete der 19-jährige Beifahrer noch Widerstand, was ihm aber letzten Endes nichts nutzte.
Wie sich herausstellte, stand der 20-Jährige unter dem Einfluss des Cannabiswirkstoffes THC. Außerdem besitzt er keine Fahrerlaubnis. Im Fahrzeug wie auch bei seinem Beifahrer konnten geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt werden. Die am Auto angebrachten entstempelten SFA-Kennzeichen (Zulassungsbereich Soltau-Fallingbostel
/ Norddeutschland) gehörten zu keiner Zeit zum Fahrzeug. Da bislang auch die Eigentumsverhältnisse des älteren Kleinwagens nicht zu klären waren, wurde der Pkw fürs Erste beschlagnahmt.
Letztlich war der 19-Jährige zur Verbüßung einer wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls verhängten Restfreiheitsstrafe von einem Jahr zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bandbreite der an die Staatsanwaltschaft vorzulegenden Anzeigen gegen die gleichfalls aus Norddeutschland stammenden Beschuldigten liest sich wie ein Streifzug durch das Strafgesetzbuch: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Kennzeichenmissbrauch, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die Abgabenordnung und das Betäubungsmittelgesetz und letztlich auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Während der 20-Jährige nach Abschluss der erforderlichen Feststellungen wieder auf freien Fuß kommt, wird sein Beifahrer zur Verbüßung der Haft noch am Dienstag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.