Karlsruhe: Kind ermordet – Terrorverdächtige bleibt in U-Haft!

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Karlsruhe-Insider (dpa) – Die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. bleibt in Untersuchungshaft.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte laut Mitteilung vom Dienstag einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichtes München.

Das OLG hatte im Dezember einen Antrag der Verteidiger auf Haftentlassung und Aufhebung des Haftbefehls gegen ihre Mandantin abgelehnt.

Dagegen legten sie Beschwerde in Karlsruhe ein. Diese sei unbegründet, entschied nun der BGH. Gegen die Angeklagte bestehe weiterhin dringender Tatverdacht. Sie habe sich «mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland» strafbar gemacht. «Die Haftgründe der Fluchtgefahr und Schwerkriminalität bestehen fort.»

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen ist unter anderem wegen Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Sklavenmädchen angeklagt. Sie soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete.

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Die Verteidiger hatten in ihrem Antrag argumentiert, das Verfahren dauere zu lange und durch die Haft werde in Grundrechte eingegriffen.

Der Prozess unter anderem auch wegen Kriegsverbrechen war am 9. April 2019 gestartet und sollte ursprünglich am 30. September zu Ende gehen. Inzwischen hat das Gericht allerdings schon mehrfach mit weiteren Prozesstagen nachterminiert. Derzeit ist der letzte
Verhandlungstag für den 15. Mai geplant. Dann dauert der Prozess länger als ein Jahr.