Krankschreibung: Das ist verboten – „Viele machen es trotzdem“

Auf einer Krankschreibung für einen Arbeitnehmer liegt ein Kugelschreiber.
Symbolbild © istockphoto/AnnettVauteck

Verschiedene Aktivitäten sind bei einer Krankschreibung verboten, auch wenn viele Bürger sich entscheiden, ihnen trotzdem nachzugehen. Doch andere, weniger anstrengende Tätigkeiten fördern sogar die Genesung. 

Ob es eine Virusinfektion, eine Gehirnerschütterung oder ein Hexenschuss ist – Krankheiten zwingen viele Berufstätige dazu, eine Pause einzulegen. Aber bedeutet eine ärztliche Krankschreibung wirklich, dass alle Aktivitäten verboten sind, oder dürfen Bürger trotzdem etwas unternehmen?

Dies ist bei einer Krankschreibung verboten und erlaubt

Wenn der Mediziner den „gelben Zettel“ ausstellt oder die moderne elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verwendet, denken viele an die Notwendigkeit, sich strikt auszuruhen. Aber „arbeitsunfähig“ heißt nicht zwangsläufig, dass ihr das Bett hüten müsst. Ein Blick darauf, was erlaubt ist und was nicht, wenn ihr krankgeschrieben seid, könnte überraschen. Grundsätzlich gestattet während der Krankschreibung: Besorgungen erledigen, Spaziergänge, sanfte körperliche Betätigung, Treffen mit Freunden, sogar der Kinobesuch – alles, was die Genesung fördert. Doch es ist wichtig, vernünftig zu handeln: Während der Lebensmitteleinkauf akzeptabel ist, könnten stundenlange Einkaufstouren in der Stadt Fragen aufwerfen.

Umgekehrt gilt: Alles, was die Genesung behindert, ist untersagt. Kneipentouren oder Konzertbesuche in einem geschwächten Zustand sind keine gute Idee. Im schlimmsten Fall droht eine fristlose Kündigung, wenn der Arbeitgeber feststellt, dass der Mitarbeiter die Genesung vernachlässigt hat.

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Regeln für Krankheit bei der Arbeit und im Urlaub

Wenn der Angestellte trotz ärztlicher Krankschreibung arbeiten möchte, muss er diese Aspekte berücksichtigen: Es sollte keine Ansteckungsgefahr im Büro bestehen, klare Absprachen bei körperlichen Verletzungen sollten getroffen werden und der Arbeitgeber hat das Recht, den Mitarbeiter nach Hause zu schicken, um andere zu schützen. Spätestens nach drei Tagen sollte eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Ein Anruf am ersten Krankheitstag kann unter Umständen genügen, aber einige Arbeitgeber fordern frühzeitig eine ärztliche Bestätigung. Seit Dezember 2023 ist auch die telefonische Krankschreibung möglich, insbesondere bei ansteckenden Atemwegserkrankungen. Wenn die Krankheit die geplante Urlaubszeit durchkreuzt, ist ein ärztliches Attest erforderlich, um Krankentage anzuerkennen. Die zusätzlichen Urlaubstage können nicht einfach angehängt werden – stattdessen sollten sie zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden, wenn der Mitarbeiter wieder gesund ist.