Nächster Zuschuss kommt: Wer falsch reagiert, bekommt kein Geld

Unterschiedliche Euro-Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Mehmet Kalkan

Nächster Zuschuss verspricht Geld für Heizöl-Kunden. Der Staat will bis zu 80 % der Heizkosten übernehmen. Dafür müssen Bürger jedoch einige Bedingungen erfüllen.

Die Preise für Energie und Lebensmittel werden immer weiter steigen. Die Bundesregierung möchte den Bürgern mit einem Zuschuss helfen und verspricht, Geld für alle berechtigten Bürger bereitzustellen. Sie plant, Gas- und Fernwärmekunden im Dezember den Gas-Abschlag zu erstatten und im März sollen Preisbremsen für Strom und Gas in Kraft treten. Allerdings gibt es bislang keine Hilfe für Heizöl-Kunden, doch das wird sich bald ändern.

2.000 Euro Entlastung für Heizöl-Kunden

Die Bundesregierung plant, auch Heizöl-Kunden einen Zuschuss zu ermöglichen. Allerdings gestaltet sich dies schwieriger als bei Gas- und Stromkunden. Geplant ist ein Härtefallfonds, für den bisher nur ein Eckpunktepapier existiert. Der Unterschied zwischen den Heizvarianten liegt hauptsächlich in der Beschaffung. Während Gas, Fernwärme und Strom über lange Leitungen geliefert werden, müssen Heizöl-, Pellets- oder Flüssiggas-Kunden ihre Brennstoffe selbst besorgen. Bei ersteren reguliert der Staat die Preise über die Energieanbieter. Doch wie erfolgt eine Entlastung bei selbst zu beschafftenden Brennstoffen? Nach Plan will die Regierung Kunden rückwirkend vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlasten. Allerdings gibt es strenge Grenzen: Der Fonds ist auf maximal 2.000 Euro pro Haushalt begrenzt und die Untergrenze beträgt 100 Euro.

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Staat übernimmt 80 % der Heizkosten

Um den Härtefallfonds in Anspruch nehmen zu können, und somit eine finanzielle Entlastung zu erhalten, müssen sich die Heizkosten mindestens verdoppelt haben. Kosten bis zu 2.000 Euro muss der Verbraucher jedoch alleine tragen, bevor er Unterstützung erhält. Sobald die Mehrkosten darüber liegen, will der Staat 80 Prozent davon übernehmen. Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss eingereicht werden, um die Entlastung zu beantragen. Wenn man zur Miete wohnt, soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben. Der Bund plant insgesamt 1,8 Milliarden Euro für diese Maßnahme bereitzustellen, welche über die Bundesländer ausgezahlt wird. Allerdings müssen wichtige Details in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt werden. Es gibt also auch eine Entlastung für Heizöl-Kunden, aber es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wer hierbei Fehler macht, geht leer aus.