Schnell sein: 3.000 Euro Zuschuss für Millionen Bürger möglich

100 Euro Scheine in Hand. 20 Millionen Menschen erhalten mehr Geld.
Symbolbild © istockphoto/JARAMA

Einen großzügigen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro zu erhalten, das ist sicherlich ein Wunsch Millionen deutscher Bürger. Jetzt könnte dieser Traum für zahlreiche Einwohner zur Realität werden, denn wer die Voraussetzungen erfüllt, kann das Geld womöglich bald schon ausgezahlt bekommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Personen in Deutschland von einer Finanzspritze profitieren. Ein Zuschuss von bis zu 3.000 Euro winkt Millionen deutscher Bürger.

Bis zu 3.000 Euro Zuschuss möglich

Mit einem ordentlichen Zuschuss können womöglich schon bald Millionen Bürger rechnen. Sie könnten von neuen Bestimmungen profitieren, die unter Umständen zu einer Extra-Zahlung führen. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss dieser großzügigen Auszahlung zu kommen. Ein wichtiger Grundpfeiler in diesem Zusammenhang ist es, einen Minijob oder Midijob zu haben.

Außerdem ist der Zuschuss für Rentner interessant. Wenn diese zusätzlich zu ihrer monatlichen Rente einen Job im Midi- oder Minibeschäftigungsverhältnis ausführen, so fallen sie potenziell in die Gruppe derer, die den Zuschuss in Anspruch nehmen können. Durch den Inflationsausgleich ist es nämlich möglich, dass Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte ebenfalls Anspruch haben.

Inflationsausgleichsprämie: Diese Menschen erhalten sie steuerfrei

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Wer den Zuschuss bekommt, hängt von zwei Faktoren ab: Vom Beschäftigungsverhältnis und vom Arbeitgeber, denn die Auszahlung kommt nicht vom Staat, sondern wird vom Arbeitgeber vorgenommen. Dabei sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei als Zuschuss drin. Angestellte in Voll- und Teilzeit können davon profitieren, ebenso wie kurzfristig Beschäftigte.

Weiterhin berechtigt sind Minijobber und Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Auszubildende und Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum sowie Studierende mit entsprechender Anstellung und Arbeitnehmer in Kurzarbeit oder Elternzeit haben ebenfalls Anspruch. Und auch wer als Arbeitnehmer Krankengeld bezieht, kann die Inflationsausgleichsprämie bekommen.

Weitere Berechtigte

Hinzu kommen Freiwillige im Sinne des § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetzes und Freiwillige im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstgesetzes, Menschen mit Behinderungen, die in einer Behinderten-Werkstätte beschäftigt sind, sowie Ehrenamtliche, die im steuerlichen Arbeitnehmerbegriff enthalten sind. Wie das Bundesministerium der Finanzen aufzeigt, können auch Vorstände und Gesellschafter-Geschäftsführer profitieren, wenn deren steuerlicher Arbeitnehmerbegriff zutrifft.

Hinzu kommen Arbeitnehmer in der aktiven oder passiven Phase der Altersteilzeit, Beziehende von Vorruhestandsgeld und Versorgungsbeziehende. Für all jene gilt: Sie müssen keine Konsequenzen befürchten, wenn sie den Zuschuss erhalten. Auch bei der Erwerbsminderungsrente gelten die gleichen Bedingungen.