Aldi, Lidl, Rewe & Co.: Wo ab 2. April die Maskenpflicht wegfällt

Kundin mit Maske.
Symbolbild

Die Maßnahmen gegen Corona werden drastisch gelockert und teilweise aufgehoben. Doch die Kunden sind verwirrt, was die Maskenpflicht im Discounter betrifft.

Die Discounter und Supermärkte beziehen gerade konkrete Stellung dazu, wie mit der Maskenpflicht beim Einkauf im Laden umgegangen werden muss.

Was gilt wo? Maske ja oder nein?

Viele freuen sich auf die kommenden Lockerungen, doch damit kommt auch eine gewisse Unsicherheit auf. Denn die große Frage ist nun: Wo muss man weiterhin Abstand halten und eine Maske tragen? Was jetzt für die Supermärkte und Discounter gilt, erklären die Märkte selbst.

Neue Regelungen und vor allem aufgelöste Maßnahmen sorgen für Verwirrung unter Supermarktkunden. Besonders große Unternehmen, wie beispielsweise Lidl, Aldi und Rewe sowie Kaufland stehen im Fokus, denn sie sind oftmals Signalgeber für andere Märkte.

Entscheidung der Supermärkte zur Maskenpflicht

Schon seit Anfang der Pandemie war die Maske immer wieder ein Thema, um das hitzig gestritten und diskutiert wurde. Bis zum 2. April 2022 gilt die Pflicht noch offiziell, denn bis dahin läuft die Übergangsregelung. Bis dahin gelten die bislang gültigen Maßnahmen, also auch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.

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Doch dann kommt der Basis-Schutz und die so genannten Hotspot-Maßnahmen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt, laut Basis-Schutz die Maskenpflicht weiterhin, wie gehabt. Auch ist es möglich, dass sie im öffentlichen Nahverkehr bestehen bleibt. Doch was ist mit dem Discounter und Supermarkt?

So werden Lidl und Co vorgehen

In jedem Bundesland könnten neue Regeln aufkommen. Generell werden sich die Märkte an diese halten. Auch sollen Arbeitsschutzverordnungen beachtet und umgesetzt werden, erklärte die Schwarz-Gruppe. Auch hier gilt es zu beobachten. Denn sollten sich die Zahlen wieder ändern, dann könne man auch hier eine Maskenpflicht zeitweise einsetzen.

Tatsächlich können die Unternehmen auch eine Maskenpflicht in Eigenverantwortung in ihren Filialen umsetzen. Dazu dient das Hausrecht, das jedem Ladenbesitzer zusteht. Dennoch sehen höchst wahrscheinlich die Unternehmen von einer flächendeckenden Maskenpflicht in ihren Läden ab. Das freiwillige tragen einer Maske bleibt den Kunden ohnehin frei.