Neues Verbot: Dieses Wort darf nicht für Werbung genutzt werden

Eine Flasche Milch und ein Milchglas

Mit dem Begriff „Milck“ sollten Produkte beworben werden, welche an Milch erinnern. Und genau das ist das Problem mit diesem Wort.

Das Kunstwort „Milck“ lässt viel Interpretationsspielraum. Doch ein Unternehmen darf das Wort nicht mehr verwenden. Dies verstieße gegen die EU-Kennzeichnungsschutz-Verordnung.

Es hat sich ausgemilckt

Der Begriff war ein Fall für das Stuttgarter Landgericht. Und dieses hatte nun entschieden, dass das betroffene Unternehmen, ein Start-up, das Wort nicht mehr verwenden darf. Es hatte den Begriff „Milck“ verwendet, um seine Alternativprodukte damit zu bewerben.

Damit darf das Unternehmen nun vorerst nicht mehr mit „Milck“ werben. Die aus Hanfsamen hergestellten Alternativen zu Milch müssen nun umbenannt werden. Das Gericht entschied, dass die Werbung wettbewerbswidrig sei. Außerdem können Kunden so im Irrglauben sein, dass es sich um Milch handle.

Verstoß gegen EU Bezeichnungsschutz

Tatsächlich soll diese Bezeichnung sogar gegen den so genannten absoluten Bezeichnungsschutz für Milchprodukte der EU verstoßen. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Diese ist eine unabhängige Institution. Sie agiert innerhalb der deutschen Wirtschaft. Die Institution forderte das junge Unternehmen „The Hempany“ auf, die Produktbezeichnungen wie „Milckprodukte“, „Hemp Milck“ oder auch „Pflanzenmilck“ zu unterlassen.

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Das Gericht entschied, dass es sich um eine zu nahe Bezeichnung handle, welche zu einer Verwechslung der Produkte führen könnte. Gerade im Bereich der Milcherzeugnisse müssen Qualitätsstandards eingehalten werden. Auch unverfälschte Wettbewerbsbedingungen müssen erhalten bleiben.

EU-Recht untersagt Bezeichnung

In der Tat sieht das EU-Recht vor, dass nicht-tierische Erzeugnisse nicht den Eindruck erwecken dürfen, sie könnten Milcherzeugnisse sein. „Milck“ wäre aber ein Kunstwort, das genau dies durchaus tun könnte.

Die Unternehmer fühlen sich vom Gericht falsch verstanden. Sie prüfen nun, laut eigener Aussage des Geschäftsführers, ob eine Berufung in Frage komme. Sie hätten sich insgesamt mehr Offenheit gegenüber einem neuen Verbraucherverständnisses gewünscht. Es wurde auch erklärt, dass die Unternehmer sich und ihr Produkt missverstanden fühlten.