Ab heute: Ausgangssperren für Ungeimpfte in Baden-Württemberg

Einkaufsstraße mit Menschen
Symbolbild © istockphoto/alex57111

Es ist soweit, jetzt gibt es die ersten nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte in Baden-Württemberg.

Ungeimpfte in drei Hotspots von Baden-Württemberg dürfen von Montag an nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen, weil dort die Corona-Infektionendurch die Decke gehen.

Das Verlassen der eigenen vier Wände in den Corona-Hotspots Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberach sei diesen Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nur nochbeispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur am Wochenende in Stuttgart.

Es sei davon auszugehen, dass es bis zur Wochenmitte und damit bis zur neuen Corona-Verordnung nicht bei diesen drei Kreisen bleibe. Der für das Ministerium ausschlaggebende Schwellenwert sei «600 und eine dynamische Lage», sagte Lahl. Mehrere Kreise waren da am Wochenende nah dran.Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen lag im Schwarzwald-Baar-Kreis am Samstag bei 606, im Ostalbkreis bei 702,2 und im Kreis Biberach bei 631,9. Der Wert gibt an, wie viele neue Infektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner innerhalb einerWoche den Behörden gemeldet wurden.Mit den Allgemeinverfügungen für die drei Landkreise sei Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel von Montag an ausschließlich immunisierten – also Geimpften und Genesenen – Besuchern und Kundengestattet.

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Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.Im Südwesten sollen von kommenden Mittwoch an zudem nochmal deutlich schärfere Corona-Einschränkungen vor allem für jüngere Ungeimpfte gelten. Die grün-schwarze Regierung plant die 2G-Regel (genesen oder geimpft) nun auch für 12- bis 17-Jährige einzuführen, was auch für viele Familien weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Außerdem sind Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots ab einemSchwellenwert vorgesehen. Die neue Corona-Verordnung wird derzeit erarbeitet. /dpa