„Tempo 30“: Unechte Verkehrsschilder platziert in Baden-Württemberg

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 an einer Wand
Symbolbild © istockphoto/Alberto Masnovo

In Baden-Württemberg wurden vor Kurzem unechte Verkehrsschilder aufgestellt. Den Verantwortlichen können dafür mitunter Strafen drohen.

Vor vielen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen stehen Schilder, die auf eine empfohlene Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. In Baden-Württemberg wurden nun vermehrt unechte Verkehrsschilder aufgestellt. Laut Straßenverkehrsordnung ist das jedoch nicht erlaubt. Autofahrer müssen sich demnach nicht an von Privatpersonen aufgestellte Schilder halten.

Unechte Verkehrsschilder in Baden-Württemberg aufgestellt

Inzwischen haben sie schon einige Eltern gefragt, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, vor einer Schule einfach so ein Verkehrsschild aufzustellen. Strafbar scheint das nicht zu sein, vorausgesetzt, das falsche Verkehrszeichen behindert nicht den Verkehr oder lenkt Autofahrer vom Verkehr ab. So darf das neue Schild zum Beispiel nicht blinken oder leuchten. Außerdem ist die Beachtung dieser Schilder völlig freiwillig.

Die Verkehrsteilnehmer sind also nicht dazu gezwungen, sich an die auf dem Schild geforderten Regeln zu halten. Das funktioniert aber nur, wenn die Autofahrer auch wirklich erkennen, dass es sich um inoffizielle Verkehrsschilder handelt. Viele von ihnen sehen allerdings täuschend echt aus. So können manche Autofahrer im Vorbeifahren gar nicht erkennen, dass es sich um ein falsches Schild handelt.

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Strafbar und Amtsanmaßung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

Es ist jedoch strafbar, täuschend echte Schilder aufzustellen. Der Unterschied muss deutlich erkennbar sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 15 Euro. Liegt ein schwerer Fall von Amtsanmaßung vor, kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen. Hiervon betroffen sind auch die Blitzer-Attrappen, die der eine oder andere im Vorgarten stehen hat. Solche falschen Blitzer genauso wie täuschend echt aussehende Verkehrsschilder sind in Baden-Württemberg sowie in der gesamten Bundesrepublik verboten.

Wer der Meinung ist, dass auf der eigenen Straße ein Tempolimit herrschen sollte, der sollte sich an die Gemeinde wenden und den Fall schildern. Auf der Internetseite der Deutschen Umwelthilfe gibt es sogar eine Vorlage für einen Antrag. Dort kann man auch die falschen Verkehrsschilder bestellen, die Autofahrer dazu auffordern, freiwillig Tempo 30 zu fahren. Diese Schilder dürfen aber niemals andere Verkehrsschilder überdecken oder den Verkehr behindern.