Schwarzfahrer rastet am Karlsruher Hauptbahnhof aus

Zug im Karlsruher Hauptbahnhof der Deutschen Bahn
Foto: Thomas Riedel

Ein Schwarzfahrer rastet am Karlsruher Hauptbahnhof aus und sorgt für einen Polizeieinsatz. Seine Reaktion ist unerklärlich.

Nach Ermittlungen der Polizei hatte ein Zugbegleiter am Morgen des 18. Februar einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Da der Sachverhalt vor Ort nicht geklärt werden konnte, wurde die Polizei hinzugezogen. Auch gegen die Bundespolizisten leistete der Schwarzfahrer Widerstand. Letztendlich landete der Schwarzfahrer verletzt im Polizeirevier.

Tathergang: Schwarzfahrer rastet aus

Es war gegen zehn Uhr, als der Bahnmitarbeiter einen Mann aus Kamerun kontrollierte. Er wollte den Fahrschein sehen. Doch der 24-Jährige hatte keinen gültigen Fahrausweis. Deshalb wurde er aufgefordert, den TGV im Karlsruher Hauptbahnhof zu verlassen. Dieser Aufforderung kam der Fahrgast nicht nach. Deshalb wurde eine Polizeistreife zur Hilfe gerufen. Das Drama nahm an dieser Stelle seinen Lauf. Es sollte keine friedliche Einigung geben.

24-Jähriger leistet Widerstand

Während die Bundespolizisten versuchten, den Mann zum Aussteigen zu bewegen, leistete dieser Widerstand. Nur mit großer Kraftanstrengung gelang es den Beamten, dem Mann Handfesseln anzulegen. Anschließend brachten sie ihn zur nächsten Dienststelle. Der 24-Jährige erlitt durch den Widerstand leichte Schürfwunden an den Händen und Handgelenken. Ein Polizeiarzt war vor Ort und wollte den Täter gründlich untersuchen. Dieser lehnte jedoch eine weitere Behandlung seiner Verletzungen ab. Soweit hätte es eigentlich nicht kommen müssen. Bis heute bleibt die Tat und die Reaktion des Mannes unerklärlich.

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Leichte Verletzungen

Bei dem Einsatz wurden weder die Polizeibeamten noch der Kontrolleur verletzt. Den Mann erwarten nun Strafanzeigen, da er nicht nur ohne Fahrticket unterwegs war, sondern auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistete. Warum der Mann derart ausrastete und sich den Beamten widersetzte, ist derzeit noch unklar. Das wird wohl ein Richter vor Gericht klären müssen.