Achtung neue Verkehrsschilder im Umlauf – darauf müssen Sie achten

Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Immer wieder werden in Deutschland die Verkehrsregeln angepasst und neue Verkehrsschilder in die Straßen integriert. So auch dieses Schild, das Autofahrer unbedingt kennen sollten.

Vorsicht ist für Autofahrer bei diesem neuen Verkehrsschild geboten. Sie sollten die dazu gehörige Regel unbedingt kennen.

Dieses Verkehrsschild könnte verwirren

Immer wenn neue Verkehrsschilder oder -Regeln integriert werden, sorgt dies bei vielen Verkehrsteilnehmern erst einmal für pure Verwirrung. Bei diesem neuen Schild, das in 2022 eingeführt wurde soll Radfahrer schützen. Doch das neue Schild dreht sich vor allem um ein Fahrrad, das mit einer Box gekennzeichnet ist.

Also eine Fahrradparkplatz? Oder ein besonderes Gefährt? Tatsächlich ist das Letztere der Fall. Denn hier geht es um Lastenräder. Diese haben eine große Box am Lenkrad und so können hier Kinder oder auch Einkäufe besser transportiert werden.

Platzmangel sorgte für neues Schild

Die Fahrräder brauchen viel Platz. So nehmen sie oftmals auf dem Gehweg viel Platz für die Fußgänger weg. Auf dem Randstein geparkt versperren sie einen Teil der Fahrbahn. Und auf dem regulären Parkplatz für Autos sind sie eher unangebracht. Wohin also mit den Lastenrädern?

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Hier sollte mittels dem neuen Verkehrsschild Abhilfe geschaffen werden. Auf dem Schild befindet sich ein Piktogramm des angesprochenen Lastenrades. Dieses ist auf einem weißen Untergrund dargestellt. Das Lastenrad ist mit einem Korb am Lenker versehen, sodass es von herkömmlichen Fahrrädern unterschieden wird.

Auf die Kombination ist zu achten

Das Schild des Lastenrades wird normalerweise mit einem Parkplatzschild, also dem blauen Schild mit dem weißen P, kombiniert. Das heißt dann für die Lastenrad-Fahrer, dass sie ihr Bike hier abstellen dürfen. Wer solch einen Parkplatz mit dem Auto blockiert, der muss mit einem Bußgeld rechnen.

Da Lastenräder auch immer wieder für Be- und Entladen genutzt werden, gilt das Schild auch bei Ladeflächen. Immer dort wo es zu sehen ist, ist der Stellplatz für das Lastenrad reserviert und darf nicht zugeparkt werden. Doch ein Parken ist für die Lastenräder hier auch nicht gestattet. Bei Be- und Entladen ist ein Halten für den entsprechenden Vorgang erlaubt. Ein Abstellen des Rades wie beim Parken ist nicht gestattet.