Bußgelder drohen nur für Verbrenner-Besitzer – „Nicht beim E-Auto“

Ein Mann tankt im Winter an einer Tankstelle sein Auto.
Symbolbild © istockphoto/.shock

Es gibt bestimmte Bußgelder, die nur für Besitzer von Verbrenner-Autos gelten, doch wer ein E-Auto besitzt, ist davon nicht betroffen. Das steckt hinter dieser merkwürdigen Regelung.

Kaum zu glauben, aber es gibt ganz bestimmte Bußgelder, die nur für Besitzer von Verbrenner-Autos gelten, nicht jedoch für diejenigen, die ein E-Auto fahren. Was hinter dieser merkwürdig erscheinenden Regelung steckt, erfahrt ihr hier.

Schnee und Eis fordern Autofahrer heraus

So schön die kalte Jahreszeit für viele auch ist, so herausfordernd sind Schnee und Eis für die Autofahrer. Jeder kennt die Situation: Man muss morgens dringend zur Arbeit und will sich ins Auto setzen, da versperrt Eis die Sicht durch die Scheiben. Also muss erst einmal zum Eiskratzer gegriffen und die Eisschicht entfernt werden. Das kostet nicht nur enorm viel Zeit, sondern auch eine Menge Kraft und Geduld. Um diesen lästigen Vorgang zu beschleunigen, lässt sich so mancher Autofahrer etwas einfallen.

Alternative Methode kann Bußgelder bedeuten

Viele Menschen neigen dazu, sich andere Methoden auszudenken, um nicht unnötig lange das Eis wegkratzen zu müssen. Das Problem ist nur, dass davon so manche gegen Verkehrsregeln verstoßen und somit geahndet werden können. Wer also denkt, dass ein kleine Guckloch auf der Frohntscheibe ausreicht, wird enttäuscht. Denn durch so ein kleines Loch kann der Autofahrer nicht den gesamten Verkehr überblicken. Es gibt Winkel, die er nicht sieht, da sie von Eis bedeckt sind. Unfälle mit Verletzten sind so sehr wahrscheinlich. Und ein Bußgeld ebenfalls.

Lesen Sie auch
Für Millionen Reisende: Deutsche Bahn baut wichtigen Service ab

Eine weitere sehr beliebte Methode ist das Warmlaufenlassen des Motors. Das Problem ist jedoch: Hier gibt es ebenfalls Bußgelder, da dies nur bei E-Autos erlaubt ist. Besitzern von Verbrenner-Autos drohen auch hier hohe Bußgelder.

Andere Gefahren für E-Autos im Winter

Doch Experten weisen darauf hin, dass für E-Autos eine andere Gefahr im Winter besteht, auch wenn sie nicht von den speziellen Bußgeldern fürs Vorheizen betroffen sind. Da die Reichweite in dieser Jahreszeit bei den Stromern sowieso schon deutlich eingeschränkt ist, raten Experten nämlich ausdrücklich vom Warmlaufenlassen des Motors ab. Denn dieser Vorgang bedeutet einen zusätzlichen Energieverbrauch. Daher sollte man ein E-Auto nur dann vorheizen, wenn es am Stromnetz angeschlossen ist.