Hohes Bußgeld: Bestimmten Aufkleber auf Laterne niemals ignorieren

Ein Auto auf einer Straße bei Nacht neben Laternen.
Symbolbild © istockphoto/milan noga

Hier muss jeder Autofahrer aufpassen, obwohl fast niemand die Bedeutung kennt. Bei diesem Aufkleber an einer Laterne gilt Obacht. Ansonsten ist ein Bußgeld die Folge.

Es gehört zu den ältesten Zeichen überhaupt im Straßenverkehr. Doch über die Jahre scheint sich seine Bedeutung irgendwie in Luft aufgelöst zu haben. Nur noch die Allerwenigsten wissen, was zu tun ist, wenn dieser Aufkleber an einer Laterne auftaucht. Einfach ignorieren ist auf jeden Fall keine gute Lösung. Der rote Sticker mit den weißen Streifen am oberen und unteren Rand sorgt bei den meisten Meisten nur für ein großes Fragezeichen im Gesicht. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Extrem unbekanntes Verkehrszeichen

Jeder hat ihn schon einmal gesehen, 99 Prozent der Menschen haben sich nichts dabei gedacht. Vielleicht sind es höchstens noch Kinder, die ihre Eltern fragen, was es mit diesem Zeichen auf sich hat. Wenn die Eltern dann antworten, dass dieser Aufkleber an der Laterne ohne weitere Bedeutung sei, liegen sie leider vollkommen daneben. Was wie ein eher zufälliger Sticker aussieht, ist nichts weniger als Verkehrszeichen Nummer 394 – auch Laternenring genannt.

Mit 100.000 Euro Bußgeld, wie es ab dem kommenden März Gartenbesitzern droht, muss man in diesem Fall zum Glück nicht rechnen. Dennoch sollten Autofahrer bei dem Zeichen achtgeben, weil es hier um jedermanns Sicherheit geht. Denn die Laterne, an der der berüchtigte weiß-rote Aufkleber befestigt ist, leuchtet nicht die ganze Nacht. Zwar schaltet sich ihr Licht mit Aufkommen des Abends ganz gewöhnlich ein – aber in späteren Stunden geht es wieder aus. Der Grund für dieses abweichende Verhalten der Straßenlaterne ist simpel und aktueller denn je: So sollen Energie und damit Ressourcen eingespart werden. Aber was betrifft mich das als Autofahrer, wenn die Laterne nicht brennt?

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Mysteriöser Aufkleber an Straßenlaterne

Als das Verkehrszeichen 1937 eingeführt wurde, brannte die Laterne noch im wahrsten Sinne des Wortes. Seit den 50er- und 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts laufen die Laternen hierzulande zwar elektrisch, aber Autofahrer müssen trotzdem den Aufkleber beachten, wenn sie parken. Denn in der Nähe des Laternenrings sind Fahrer zur sogenannten „Eigenbeleuchtung“ verpflichtet. Weil es sein kann, dass das Licht jeden Moment erlischt, muss das Auto dafür Sorge tragen, sichtbar zu sein. Ein Stand- beziehungsweise Parklicht ist in dieser Situation vorgeschrieben und unerlässlich. Wen man dabei erwischt, den nur in Deutschland und Österreich existierenden Laternenring zu ignorieren, der muss 20 Euro abdrücken.