Keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen – „Viele ahnungslos“

Befahrene Autobahn mit Skyline Aussicht in Wien
Symbolbild © istockphoto/dmf87

Zu dieser Verkehrsregel herrscht noch immer Uneinigkeit bei den Autofahrern. Gibt es auf den deutschen Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit oder gibt es keine? Ein klares, generelles Tempolimit existiert zumindest nicht. Aber gibt es eine minimale Geschwindigkeit, mit der man fahren muss?

Ja, es ist tatsächlich so, dass auf deutschen Autobahnen kein generelles Tempolimit existiert. Man kann also grundsätzlich so schnell fahren, wie man möchte, solange dies sicher und unter Beachtung der Verkehrslage geschieht. Das unterscheidet sich von vielen anderen EU-Ländern, in denen bereits bei 130 km/h Schluss ist. Allerdings gibt es in Deutschland keine explizite Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, was bedeutet, dass Sie nicht gezwungen sind, eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. Diese Tatsache kann für einige ausländische Fahrer überraschend sein und sie verwirren, da sie es gewohnt sind, sowohl eine Mindestgeschwindigkeit  als auch ein Tempolimit auf Autobahnen zu haben.

Die Richtgeschwindigkeit sollte man beachten

In Deutschland gibt es neben den Tempolimits auch eine sogenannte „Richtgeschwindigkeit“ von 130 km/h auf Autobahnen. Diese gilt für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Diese Geschwindigkeit ist jedoch „nur“ eine Empfehlung, die in der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt ist.

Es ist wichtig zu beachten, sich daran zu halten. Denn obwohl es keine Strafen für die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit gibt, kann es dennoch teuer werden. Insbesondere dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Missachtung der Richtgeschwindigkeit kann die Unfallgefahr beträchtlich erhöhen. Im Falle eines Zusammenstoßes kann es so durchaus zu einer Mithaftung kommen.

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Auf die richtige Geschwindigkeit kommt es an

Es besteht also klipp und klar in Deutschland keine festgelegte „Mindestgeschwindigkeit“ auf Autobahnen. Es gibt nur gelegentlich ein Missverständnis, wonach man angeblich mindestens mit 60 km/h fahren müsse. Denn in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgehalten, dass auf Autobahnen nur Fahrzeuge erlaubt sind, die aufgrund ihrer Bauart fähig sind, schneller als 60 km/h zu fahren.

Das bedeutet, dass Sie nicht gezwungen sind, eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit einzuhalten. Allerdings nur, solange Ihr Fahrzeug technisch in der Lage ist, die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

Triftige Gründe für langsames Fahren

Mit Bußgeldern müssen Autofahrer trotzdem rechnen, wenn sie auf Autobahnen zu langsam fahren. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Absatz 2 StVO) entsprechend festgelegt.

Die rechtliche Grundlage für langsames Fahren mit triftigem Grund findet sich in § 3, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) zählen zu den „triftigen Gründen“, die ein langsames Fahren erlauben, beispielsweise schlechte und gefährliche Wetterbedingungen wie Regen, Nebel oder vereiste Straßen, sowie Verkehrs-behindernde Baustellen.