Maßnahme greift: Über 40 Millionen Führerscheine betroffen

Deutscher Führerschein
Symbolbild © istockphoto/Mark Hochleitner

Auf einige Autofahrer kommt nun eine mittelgroße bürokratische Aufgabe zu. Mehrere Millionen Autofahrer müssen ihre Führerscheine im Zuge einer staatlichen Verkehrsmaßnahme umtauschen.

Ältere Semester aufgepasst. In den kommenden Jahren werden sehr viele Menschen ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine Maßnahme führt dazu, dass Millionen Autofahrer, speziell die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, ihre Führerscheine abgeben müssen, um einen aktuellen, neuen zu bekommen. Doch keine Bange, für den gesamten Prozess sind ganze 10 Jahre vorgesehen. Man kann die Gelegenheit also wohl kaum verpassen.

Alte Führerscheine weg, neue Karten her

In den kommenden Jahren steht eine massive Umtauschaktion für deutsche Führerscheine an. Etwa 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen erneuert werden. Die Pflicht zum Umtausch begann zuletzt mit den stark bevölkerten Geburtsjahrgängen von 1959 bis 1964, die ihre Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2023 erneuern mussten. Bis zum 19. Januar 2033 hat man dafür aber noch Zeit.

Diese Umtauschaktion ist Teil der Bemühungen, europaweit fälschungssichere und einheitliche Führerscheine gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG einzuführen. Zur besseren Sicherheit erfasst man dafür alle Führerscheindaten in einer zentralen Datenbank. Dies soll, so die Hoffnung und der Plan, möglichen Missbrauch verhindern. Die Reihenfolge, in der die Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen, wird in Deutschland durch einen zeitlichen Stufenplan geregelt. Damit sollen die Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

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Weiteres Wissenswertes zum bevorstehenden Führerschein-Umtausch

Zum Glück für Millionen Autofahrer erfolgt der Umtausch der Führerscheine durch die verpflichtende Maßnahme ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Natürlich dürfen unabhängig von der ursprünglichen Fahrausbildung Inhaber von Pkw- und Motorradführerscheinen auch nach dem Umtausch weiterhin unbefristet ihre Fahrzeuge fahren. Das Führerscheindokument selbst hat jedoch eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Nach Ablauf dieser Frist erhalten die Fahrer automatisch einen neuen Scheckkartenführerschein, ohne dass eine erneute Prüfung erforderlich ist. Die Kosten für den Umtausch betragen etwa 25 Euro in der örtlichen Führerscheinstelle. Zudem werden bei Versäumnis der Umtauschfrist 10 Euro fällig. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umtauschfrist sich nur auf das Führerscheindokument bezieht. Die Fahrberechtigung für Pkw und Motorräder bleibt unbefristet, selbst wenn die Umtauschfrist verstrichen ist.