Viele Autofahrer sind völlig ahnungslos, was die mittlere Spur auf der Autobahn angeht. Wer diese nicht wie vorgesehen nutzt, muss sich auf ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg gefasst machen.
Wer die mittlere Spur auf der Autobahn nicht wie vorgeschrieben nutzt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Viele Autofahrer sind völlig ahnungslos und machen hier einiges falsch.
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot
Schon in der Fahrschule lernt man als angehender Autofahrer, dass in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt. Das bedeutet, dass man auf dem rechten Fahrstreifen und hier möglichst weit rechts fahren soll. Der Fahrlehrer achtet sorgsam darauf, dass der Schüler dieses Gebot genauestens einhält. Auf der Autobahn darf man ein langsameres Fahrzeug unter Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der linken Fahrspur überholen. Nach dem Überholvorgang muss man aber schnellstmöglich wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln.
Mehrere Fahrstreifen vorhanden
Doch viele Autofahrer scheitern an der Frage, was sie tun sollen, wenn die Autobahn beispielsweise drei Fahrstreifen für dieselbe Richtung besitzt. Welchen davon darf man eigentlich wann benutzen? So erwischt man viele Fahrer dabei, wie sie fast durchgängig den mittleren Fahrstreifen benutzen – auch wenn der rechte frei ist. Und genau bei diesem Verhalten drohen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es jedoch: Wenn der rechte Fahrstreifen durchgängig von Autos besetzt ist, gestattet der Gesetzgeber das Befahren des mittleren Streifens für einen begrenzten Zeitraum. Dies ist jedoch keine Erlaubnis, diesen Fahrstreifen durchgängig und unbegrenzt zu nutzen. Außerdem gilt: Wer nur die Mindestgeschwindigkeit fährt und somit zu den langsameren Autofahrern zählt, sollte den rechten Fahrstreifen benutzen. Wer hier auf der mittleren Spur fährt, behindert den Verkehr und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmer. Durch ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg soll gewährleistet werden, dass Autofahrer die Ausnahme vom Rechtsfahrgebot verantwortungsbewusst und vernünftig nutzen.