Änderungen ab Oktober: Mehr Geld und neue Corona-Regeln

Menschen mit Masken beim Einkaufen.
Symbolbild © istockphoto/Powerofflowers

Der Oktober steht vor der Tür und damit auch einige Änderungen. Unter anderem gibt es mehr Geld. Und auch die Coronaregeln ändern sich.

Mit dem beginnenden Oktober hält der Herbst nun endgültig Einzug. Aber nicht nur das Wetter verändert sich. Verbraucher müssen sich ab dem 1. Oktober auf viele Änderungen gefasst machen.

Es gibt neue Coronaregeln

Ab dem 1. Oktober treten die neuen Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese sollen bis zum 7. April 2023 gelten. Sie sehen weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Arzteinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. In Flugzeugen besteht jedoch keine Maskenpflicht.

Weiterhin steht es den Bundesländern frei, noch weitere Maßnahmen zu beschließen. Sie können somit auch die Maskenpflicht erweitern oder eine erneute Testpflicht an Schulen beschließen.

Ab dem 1. Oktober ändert sich zudem der Impfschutz. Es gelten nur Menschen als vollständig geimpft, die drei Impfungen haben oder zweimal geimpft und einmal genesen sind. Betroffene müssen einen positiven Antikörpertest oder einen positiven PCR-Test vorweisen. Bürger können sich noch bis zum 30. April in Apotheken, Tierarzt- und Zahnarztpraxen impfen lassen.

Ab Oktober gibt es mehr Geld

Denn der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro. Dies gilt auch für Tarifverträge mit niedrigen Gehaltsstufen. Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht bezahlen, müssen sich auf heftige Bußgelder einstellen. Diese können bis zu 500.000 betragen. Außerdem droht eine Nachzahlung der Sozialversicherung.

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Zudem erhöht sich die Verdienstobergrenze bei Mini- oder Midijobs. Arbeitnehmer mit solch einer Beschäftigung dürfen nun statt 450 Euro bis zu 520 Euro verdienen. Arbeitnehmer dürfen diese Grenze nur maximal zweimal im Jahr überschreiten. Bei Midijobs steigt diese von 1.300 Euro auf 1.600 Euro.

Die Gasumlage kommt

Aufgrund der Ukraine-Krise sind die Energiepreise gestiegen. Zudem kommt es zu Liefereinschränkungen, die ebenfalls Mehrkosten verursachen. Diese Kosten werden an die Verbraucher weitergegeben. So ist die Versorgung zwar gesichert, bedeutet aber auch einen Anstieg der Gaspreise um bis zu 2,4 Cent pro Kilowattstunde.

Es gibt jedoch auch eine Entlastungsmaßnahme. Die Mehrwertsteuer auf Erdgas wird bis zum 31. März 2023. Sie reduziert sich von 19 Prozent auf sieben Prozent.

Eigentümer und Vermieter sind zusätzlich ab Oktober zu einem Heizungscheck verpflichtend. Diesen müssen sie in den kommenden zwei Jahren durchführen. Dieser Check gilt als Teil der „Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“.