Auto-Kosten: Alle Bürgergeld-Empfänger erhalten neuen Zuschuss

Eine unkenntliche weibliche Person sitzt in ihrem Auto hinter dem Steuer. Im Hintergrund sitzt ein männlicher Beifahrer. Die weibliche Hand zieht 50-Euro- und 100-Euro-Scheine aus ihrem Geldbeutel, um immer höhere Bußgelder zu bezahlen.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Endlich gibt es für Millionen Menschen wieder eine gute Nachricht, denn alle Bürgergeld-Empfänger erhalten bald einen neuen Zuschuss. Was es mit diesem auf sich hat, erfahrt ihr hier.

Bald soll es für Millionen Bürgergeld-Empfänger einen neuen Zuschuss geben. Bei den ständigen Meldungen über Teuerungen ist dies ausnahmsweise einmal eine gute Nachricht. Wofür der Zuschuss ist und wer ihn bekommt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Zumutbare Arbeit darf nicht abgelehnt werden

Der Unmut in der allgemeinen Bevölkerung ist groß, wenn Menschen zugeben, dass sie einen Job aus verschiedensten Gründen ablehnen und lieber Bürgergeld beziehen. Schließlich gibt es genug Arbeitnehmer, die mit ihrem Job nicht gerade glücklich sind, ihn aber trotzdem ausüben, um eben nicht Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. So ist auch im Sozialgesetzbuch verankert, dass jeder Bürgergeld-Empfänger einen zumutbaren Job nicht ablehnen darf und im schlimmsten Fall sogar mit Sanktionen zu rechnen hat.

Bürgergeld-Empfänger können diesen neuen Zuschuss beantragen

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn man einen Job ausübt, dieser jedoch nicht zum Leben reicht und dann auch noch das Auto, auf das man angewiesen ist, kaputtgeht? Muss man dann selbst genug Geld sparen, um die Reparaturen oder den TÜV zu bezahlen? Vor diesem Problem stand eine Bürgergeld-Empfängern, die trotz ihres Jobs und des zusätzlichen Bürgergelds nichts sparen konnte. Ihr Auto ging kaputt. Sie stellte daraufhin einen Antrag beim zuständigen Jobcenter auf Übernahme der Reparaturkosten. Diesen Antrag lehnte das Jobcenter ab.

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Zu Unrecht, urteilte das Sozialgericht in Mainz. Schließlich sei das Jobcenter nicht nur verpflichtet, Bürgergeld-Empfänger wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen, sondern habe auch dafür Sorge zu tragen, dass ein vorhandener Job erhalten bleibe. Da die Klägerin auf das Auto angewiesen ist, um zur Arbeit zu gelangen, und selbst mit Bürgergeld nicht sparen kann, muss das Jobcenter die anfallenden Reparaturkosten und die Kosten für die Hauptuntersuchung beim TÜV übernehmen. Daher können nun alle Bürgergeld-Empfänger, die einen Job haben, einen Antrag auf diesen neuen Zuschuss stellen. Dabei ist es egal, ob man einen Minijob ausübt oder in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.