Das ist erlaubt in Baden-Württemberg: Minister bittet trotzdem um Verzicht!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa) – Trotz des zuletzt hohen Besucherandrangs an verschneiten Ausflugszielen in Baden-Württemberg bleibt Langlaufen und Skifahren in dem Bundesland erlaubt.

Skihänge und Langlaufloipen dürfen auch während des Corona-Lockdowns genutzt werden – aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums am Mittwoch auf Anfrage erklärte.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) appellierte aber dringend an die Bürger, auf Ausflüge in Tourismusgebiete zu verzichten.

«Wenn man die Bilder vom Wochenende aus dem Schwarzwald und die dortigen Menschenmassen sieht, kann man sich schon fragen, ob der Ernst der Lage wirklich von allen begriffen wurde», erklärte er. Mit den beginnenden Impfungen gebe es Licht am Ende des Tunnels. «Wir sollten nun auch auf den letzten Metern nicht nachlassen und die Regeln nicht ausreizen.» Gegen einen Spaziergang an der frischen Luft in der eigenen Umgebung spreche aber nichts.

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Laut Baden-Württembergs Corona-Verordnung darf Wintersport betrieben werden, wenn die Ausflügler keine gemeinsamen Umkleiden und Sanitäreinrichtungen nutzen und einander beim Langlaufen oder Skifahren nicht begegnen – es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an oder sind maximal zu zweit unterwegs, wie der Sprecher erklärte. Lifte müssen aber geschlossen bleiben. Ausnahmen könne es dabei nur für den Profisport geben, hieß es. Das bedeutet, dass Hobby-Abfahrtsskiläufer die Hänge selbst erklimmen müssen. Zur Frage, ob Skiverleihe ganz normal öffnen können, äußerte sich der Sprecher nicht.