Entscheidung aus Karlsruhe: Nummernschild-Scan der Polizei ist verfassungswidrig!

Laut dem Bundesgericht Karlsruhe ist das Scannen von Nummernschildern verfassungswidrig.

In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen scannte die Polizei Nummernschilder (mit Ort, Datum und Fahrtrichtung) aller vorbeifahrender Autos und glich sie mit Fahndungsdaten ab.

Ziel ist hierbei unter anderem gegen Einbruchsserien vorzugehen oder Großveranstaltungen sicherer zu machen.

Dagegen klagten Fahrer nun in Karlsruhe und gewannen. Das Handeln ist zum Teil verfassungswidrig.

Denn dies greife laut Bundesverfassungsgericht immer in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung ein. Das sei nur teilweise gerechtfertigt; hierbei unterscheiden sich die Gründe je nach Bundesland.

So muss Baden-Württemberg die Fahndungsdaten zum Abgleich künftig enger eingrenzen. Zudem muss bis Ende 2019 nachgebessert werden.

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