Gericht vergibt Rekordstrafen gegen klebende Klima-Aktivisten

Klimaaktivisten schreien und protestieren.
Symbolbild © istockphoto/ABRAHAM GONZALEZ FERNANDEZ

Ein Gericht vergibt jetzt Rekordstrafen gegen klebende Klima-Aktivisten. Eine so hohe Strafe wurde bislang noch nie von einem Gericht gegen die Klima-Aktivisten verhängt. Tatsächlich droht den Verurteilten jetzt das Gefängnis.

Mit einem Paukenschlag hat ein Gericht eine Rekordstrafe gegen die Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ verhängt. Nach diesem Urteil müssen die Aktivisten sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Gefängnis für Klima-Aktivisten

Das Amtsgericht Heilbronn war am 17. April der Schauplatz eines negativen Rekords für die Klima-Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“. Eine solch hohe Strafe gab es bislang noch von keinem Gericht für die Aktivisten. So verurteilte das Gericht vier Mitglieder der Gruppierung zu Haftstrafen.

Zuschauer störten den Prozess in Heilbronn, sodass das Urteil vor einem geräumten Saal gesprochen wurde. Dieses ist bislang allerdings noch nicht rechtskräftig. Es handelt sich dabei um die ersten hohen Haftstrafen in ganz Deutschland, die von einem Gericht gegenüber den Klima-Aktivisten ausgesprochen wurden.

Diese Strafen wurden verhängt

Das Gericht entschied, dass zwei Männer Haftstrafen von vier und fünf Monaten ohne Bewährung antreten müssen. Eine Frau erhielt eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Ein weiterer Mann erhielt eine Haftstrafe von drei Monaten mit Bewährung. Gegenüber den Medien erklärte ein Gerichtssprecher das Urteil damit, dass die Aktivisten sich entsprechend geäußert hätten.

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So sollen die Klima-Aktivisten erklärt haben, „dass sie weiter machen werden mit dem Kleben“, heißt es im Bericht. Im März kam es bereits zu einem ersten Urteil mit einer Haftstrafe gegenüber den Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“. Bei dem neuen Urteil gab es nun deutlich härtere Strafen für die Aktivisten.

Gründe für Haftstrafen

Einer der Angeklagten soll vor dem Prozess erklärt haben: „Es fühlt sich absurd an. Wie kann man Freiheitsstrafen verhängen gegen Menschen, die sich für die zukünftige menschliche Freiheit und alle dazu nötigen Lebensgrundlagen einsetzen?“ Weiter hieß es von den Aktivisten: „Wir protestieren friedlich dafür, dass sich die Bundesregierung an das Grundgesetz hält.“

Die Richterin habe diesen Punkt in der Urteilsfindung berücksichtigt, wie es durch einen Gerichtssprecher heißt. „Es geht hier um den Straftatbestand der Nötigung, diesen hat das Amtsgericht als gegeben gesehen.“