Karlsruhe: Familie sieht Tochter beim sterben zu und hilft nicht

(Archiv) Symbolbild Foto: Patrick Seeger/dpa

Karlsruhe (dpa) – Der Fall einer kranken jungen Frau mit Downsyndrom, der die Familie beim Sterben zusah, ohne Hilfe zu holen, muss noch einmal neu vor Gericht verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Verurteilung der Eltern aus Mittelhessen zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung auf.

Auch der Freispruch für die Schwester der Toten hatte keinen Bestand. Das Landgericht Limburg habe sein Urteil nicht ausreichend begründet, bemängelten die obersten Strafrichter in Karlsruhe. (Az. 2 StR 109/20)

Die zuckerkranke Tochter, die bis dahin immer gefördert und medizinisch gut versorgt worden war, war 2016 mit 21 Jahren durch Insulin-Mangel gestorben. Am Tag ihres Todes hatte sich ihr Zustand dramatisch verschlechtert. Trotzdem riefen Eltern und Schwester
keinen Arzt, sondern versammelten sich am Abend bei der Sterbenden im Wohnzimmer. Die Schwester hielt sie im Arm, als der Atem aussetzte. Erst dann wählte die Familie den Notruf – viel zu spät.

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Die Richter am Landgericht, die kein Motiv finden konnten, hatten die Eltern 2019 – nur – wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nicht wegen Totschlags durch Unterlassen. Die Schwester, die wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt war, hatten sie freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die BGH-Richter stellten aber auch Rechtsfehler zuungunsten der Eltern fest. Damit ist der Ausgang eines zweiten Prozesses offen. Er soll nicht mehr in Limburg stattfinden, sondern am Landgericht Frankfurt/Main.