Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Stadt Stuttgart grünes Licht für eine von ihr zunächst untersagte Demonstration gegeben.
Unter der Beachtung eines Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und
einer Distanz zu Passanten von 2 Metern könne die Versammlung auf dem zentralen Schlossplatz am Samstagnachmittag stattfinden, teilte die Stadt mit. Ein Privatmann hatte die Demonstration gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise mit maximal 50 Teilnehmern angemeldet.
Das Gericht hatte seinem Eilantrag gegen das Verbot der Demonstration in Stuttgart stattgegeben (Az. 1 BvQ 37/20). Der Beschluss verpflichtete die Kommune, über die Anmeldung neu zu entscheiden.
Nach einem Gespräch mit dem Kläger stehe der Versammlung unter Auflagen nichts mehr entgegen, teilte die Stadt mit. Sie betonte jedoch: «Das Versammlungsrecht ist wie der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Bei unseren Entscheidungen haben wir beide Güter
entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben abzuwägen.» Derzeit stehe der Schutz vor Ansteckungen im Vordergrund.