Karlsruhe hat entschieden: Lehrer sind zu Erster Hilfe verpflichtet!

Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer

Alles ist besser als nichts zu tun! So lautet der dringende Appel des Bundesarztes, welcher beim Bundesgerichtshof beantragt, dass jeder Bürger mindestens alle 5 Jahre einen Kursus zur Auffrischung der ersten Hilfe macht.

Zitat: „Was man falsch machen kann, ist, dass man nichts tut“

Ein bereits 6 Jahre zurückliegender Rechtsstreit aus Wiesbaden ist der Grund für die heutige Entscheidung. Bei einem Unfall sollte immer Erste Hilfe geleistet werden. Wenn ein Verletzter atmet, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Atmet er nicht mehr, so sind Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage zu machen.

Heute Mittag ein Teilerfolg – Jeder Sportlehrer muss einen Erste Hilfe-Kurs nachweisen und im Unterricht auch diese Hilfe leisten. Das entschied heute Mittag der BGH in seinem Urteil. Die Lehrer seinen nicht durch ein Haftungsprivileg geschützt, wie es bei den Ersthelfern an einem Unfallort gilt.

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