Lidl-Kunden sind verunsichert: FFP2-Maskenpflicht im Supermarkt

Eine Menschenmasse vor einer Lidl-Filiale.
Symbolbild © istockphoto/BalkansCat

Die Schlagzeilen um den Discounter Lidl reißen nicht ab. Jetzt sind Kunden irritiert, denn gilt bei Lidl die FFP2-Maskenpflicht verbindlich oder nicht? Sollen oder müssen, das ist hier die Frage.

Zahlreiche Kunden sind verwirrt, denn sie fragen sich, ob die FFP2-Maskenpflicht nun wirklich für den Supermarkt gilt oder nicht. Anscheinend ist es bei Lidl nicht wirklich ersichtlich und sorgt für Unmut.

Neue Corona-Verordnung macht Kunden Sorgen

Zahlreiche Lidl-Kunden haben Fragezeichen über dem Kopf. Was gilt denn nun? FFP2-Maskenpflicht oder nicht? In der neuen Verordnung im Rahmen der Corona-Pandemie von Baden-Württemberg steht, dass in Innenräumen die FFP2-Masken zu tragen sind. Allerdings ist dies nicht eindeutig definiert.

So stellt sich die Frage, ob es sein „sollen“ oder ein „müssen“ ist. Handelt es sich um eine klare Regel, die verpflichtend einzuhalten ist, oder gilt dies eher als eine Empfehlung. Für die meisten Bürger ist klar: Die neue Regelung sagt klar aus, dass es sich um eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen handelt. Die Frage ist nur, ob diese auch für den Supermarkt gilt.

Unklarheit bei neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Und schon kommen die ersten Unklarheiten über die neuen Regelungen auf. Erste Fragen werden auf der Lidl-Facebook-Seite gestellt. So beschreibt eine Kundin: „Ich wurde heute beim Einkauf darauf hingewiesen, dass ich ab sofort eine FFP2-Maske tragen muss. Entspricht das der Wahrheit? Ich kann nämlich nirgends etwas über die neue Regelung finden.“

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Und tatsächlich scheint die neue Regelung nicht ganz eindeutig zu sein. Denn in der neuen Corona-Verordnung wird die FFP2-Maskenpflicht empfohlen,. Doch ist dies auch verpflichtend? Dies fragt sich auch ein anderer Facebook-Nutzer, der dazu kommentiert: „In der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg steht, es werden FFP2-Masken empfohlen, aber nicht verpflichtend.“

Die Verwirrung ist komplett

Ein anderer Nutzer kommentierte hierzu, dass er durchaus eine Pflicht sehe, denn in der Verordnung stehe: „Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.“ Einzige Ausnahme bilden Menschen, die aufgrund einer medizinischen Ausnahme keine Maske tragen können.

Die Regierung legte nach und erklärte daraufhin, dass es sich um keine Soll-Bestimmung handle. Es gäbe nur Ausnahmen für bestimmte Gründe. Damit ist klar, dass auch in Discountern und Supermärkten, wie Lidl und Co. eine FFP2-Maskenpflicht besteht.