Nach Anschlag mit mehreren Toten: Karlsruhe will Haftbefehl beantragen


Ein Rechtsextremist hat in Halle eine Synagoge angegriffen und zwei Menschen getötet. Der Generalbundesanwalt will noch am Donnerstag Haftbefehl gegen den Attentäter beantragen. Am Nachmittag soll es weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen geben.

Karlsruhe (dpa) – Die Bundesanwaltschaft will noch am Donnerstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter von Halle stellen.

Das teilte die Behörde mit. Mehr Informationen dazu gibt Generalbundesanwalt Peter Frank ab 14.30 Uhr in Karlsruhe bekannt.

Der Beschuldigte Stephan B. war am Mittwoch vorläufig festgenommen worden. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat die Tat ein rechtsextremistisches und antisemitisches Motiv.

Die Wohnung des mutmaßlichen Täters, eines 27-Jährigen Deutschen, sei durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Sprecher. Es werde geprüft, ob es Mittäter gegeben habe. Das im Internet aufgetauchte Bekennervideo und ein «Manifest» des
mutmaßlichen Täters sind nach dpa-Informationen authentisch.

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft ist das Video eindeutig antisemitisch und rechtsextremistisch. «Er hat geplant, Menschen zu töten», so ein Ermittler. Der mutmaßliche Täter war den Behörden zuvor offensichtlich nicht aufgefallen. Die Bundesanwaltschaft sieht eine staatsgefährdende Tat. Ermittelt wird unter anderem wegen Mordes und Mordversuchs.

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Einzelheiten über den vermutlich verletzten Stephan B. aus Sachsen-Anhalt wurden zunächst nicht offiziell bekannt. Derzeit wird das Umfeld des Mannes ermittelt.

Der mutmaßliche Täter hatte nach Angaben aus Sicherheitskreisen gegen Mittag versucht, die Synagoge mit Waffengewalt zu stürmen. Mehr als 50 Menschen hielten sich zu dem Zeitpunkt in dem Gotteshaus auf und feierten das wichtigste jüdische Fest, Jom Kippur.

Nachdem es ihm nicht gelang, in das Gotteshaus einzudringen, soll er vor der Synagoge eine Frau und danach in einem nahen Döner-Imbiss einen Mann erschossen haben.

Außerdem soll er mindestens zwei weitere Menschen verletzt haben. B. soll die Tat gefilmt und per Helmkamera live ins Internet übertragen haben, bevor er vom Tatort floh.