Karlsruhe-Insider: Das Land Baden-Württemberg hat die Vorschriften nun weiter verschärft.
Wer sich näher als 1,5 Meter einer Person nähert, begeht eine Straftat.
Bestehen Poststellen in Läden, welche in der Krise geschlossen sein müssen, so muss auch die Poststelle geschlossen bleiben.
Wenn sich Kunden in geschlossenen Räumen bewegen, muss der Zugang kontrolliert werden. Zudem dürfen sich Personen nur noch höchstens auf 1,5 Meter nähern.
Haben Supermärkte und andere Geschäfte mit Lebensmitteln geöffnet, muss dafür gesorgt werden, dass der Mindestabstand unbedingt eingehalten wird. Gegebenenfalls muss der Zutritt kontrolliert werden.
Viele Berufe sind in dieser Zeit besonders gefragt. Ob in Supermärkten, Krankenhäusern, Polizei oder Feuerwehr, damit die betreffenden Personen ihren Beruf ausüben können, werden ihre Kinder trotz geschlossener Schulen betreut.
Diese Notbetreuung gilt auch während der Osterferien.
Des Weiteren dürfen Wohnungslosenhilfen sowie Suchtberatungsstellen weiterhin betrieben werden. Schließlich dienen sie für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen.