Neue Regel: Dokument braucht man nicht mehr im Geldbeutel

Leder Herren offener Gedlbeutel mit Kreditkarten und Dokumenten
Symbolbild © istockphoto/Plamen Resseleshki

Dieser Ausweis verliert dank einer neuen Vorschrift seine Pflicht zur Mitführung. Viele haben das Dokument zwar noch, aber im Geldbeutel braucht es keiner mehr mit sich herumzutragen.

Jahrelang war es selbstverständlich, dass man es immer bei sich tragen musste. Aber diese Zeiten sind vorbei. Die Tragepflicht für dieses Dokument entfällt und es darf getrost aus jedem Geldbeutel verschwinden.

Dieses Dokument kann aus Geldbeutel verschwinden

Erst letzten Monat wurde in einem Kinositz ein alter Kindergeldbeutel entdeckt, der sich als wahrer Schatz entpuppt hat. Aber ein Sozialversicherungsausweis hat sich darin bestimmt nicht befunden. Denn die Pflicht, diesen bei sich zu tragen, obliegt ausschließlich Arbeitnehmern in diesem Lande. Beziehungsweise war das einmal so. Denn seit Anfang dieses Jahres muss dieses Dokument niemand mehr in seinem Geldbeutel mit sich herumtragen.

Für so gut wie jeden deutschen Angestellten war er so normal wie der Personalausweis. In bestimmten Branchen war es vorgeschrieben, ihn immer mitzuführen, in anderen lief das auf freiwilliger Basis. Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises besteht aber seit 2023 nicht mehr. Seine Gültigkeit besteht zwar nach wie vor, aber seine Notwendigkeit entfällt. Stattdessen gibt es jetzt den neuen, sogenannten Versicherungsnummernachweis.

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Pflicht aufgehoben

Früher, in den vergangenen Jahrzehnten, war es selbstverständlich, dass jeder beschäftigte Bürger mit dem Beginn seiner Arbeitstätigkeit einen Sozialversicherungsausweis bekam. Das Dokument enthielt die jeweilige Versicherungsnummer, den Nachnamen sowie den Vornamen, zudem den Geburtsnamen und das Ausstellungsdatum der jeweiligen Person. Er diente als Nachweis für die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung und wurde von den Sozialversicherungsträgern wie der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen ausgestellt.

Neuer Nachweis eingeführt

Mit dem laufenden Jahr ist die Pflicht zur Mitführung des Sozialversicherungsausweises der Neueinführung des Versicherungsnummernachweises gewichen. Jedoch besteht dabei keine Notwendigkeit zur Mitführung des Versicherungsnummernachweises. Man kann das neue Dokument dennoch ganz bequem und umsonst bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) beantragen. Auf deren Webseite klickt man dazu einfach auf „Unterlagen anfordern/nachreichen“ und anschließend auf „Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern“.

Das neue Dokument ist generell freiwillig. Wenn jedoch eine Sozialleistung, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld, beantragt wird, ist der neue Versicherungsnummernachweis vorzuzeigen. Dafür funktioniert jedoch auch immer noch der alte Sozialversicherungsausweis. Das Dokument ständig bei sich im Geldbeutel mitführen zu müssen, ist inzwischen aber Schnee von gestern.