Plätze gesperrt: Grillen im Karlsruher Hardtwald verboten

Symbolbild

Die Nutzung der Feuerstellen an den Grillplätzen im Hardtwald sind ab sofort verboten.

Von der Schließung betroffen sind der Grillplatz an der L 604 zwischen Waldstadt und Eggenstein sowie der Grillplatz „Lager“ in der Nähe des Gartencenters an der Linkenheimer Allee. Auch die Nutzung mitgebrachter Grills oder das Entzünden offener Feuer ist dort verboten.

Bis auf weiteres geöffnet bleiben die beiden Grillplätze im Oberwald, der Grillplatz an der Tiefentalstraße sowie der Grillplatz in Stupferich nahe der Autobahn.

Grundsätzlich gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober absolutes Rauchverbot im gesamten Wald. Auch wildes Grillen oder Feuer machen ist im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung gilt auch im Parkwald Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion, wo trotz des Verbots und der akuten Gefährdung häufig wild gegrillt wird. Das Rauch- und Grillverbot wird ab sofort verstärkt überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

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