Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Das Land Baden-Württemberg hat die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus weiter präzisiert.
Verstöße gegen Corona-Regeln werden demnach als Ordnungswidrigkeit bestraft. Neu aufgenommen wurden in die geänderte Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen, die von diesem Sonntag an gilt, auch Verhaltensregeln für Betriebe und Einrichtungen, die weiterhin offen bleiben dürfen.
Darunter fallen etwa eine Zutrittssteuerung, das Vermeiden von Warteschlangen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Die Wohnungslosenhilfe, die Gemeindepsychiatrie sowie die Sucht- und Drogenberatung wurden in den Katalog der «kritischen Infrastruktur» aufgenommen.