Bankkarte abgelaufen: Bußgeld von bis zu 2.500 Euro droht für alle

Eine Bankkarte wird in den Schlitz des Automaten gesteckt. Dieser ist mit Grün gekennzeichnet und soll so vor Datendiebstahl schützen. Der Fokus liegt klar auf dem Tastenfeld und dem Kartenschlitz des Automaten.
Symbolbild © istockphoto/Daniel Tadevosyan

Die EC-Karte ist heutzutage für das Geldabheben oder Bezahlen ein unverzichtbarer Begleiter. Doch wenn die Bankkarte abläuft, kann das ein hohes Bußgeld von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen. Denn Verbraucher müssen eine wichtige Regel beachten.

Viele Bankkunden sind völlig ahnungslos, doch wenn ihre Bankkarte abgelaufen ist, dann kann das dazu führen, dass sie ein hohes Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bezahlen müssen.

Achtung: Abgelaufene Bankkarte kann Bußgeld bringen

Die meisten haben es schon erlebt: Die EC-Karte läuft ab und eine neue wird von der Bank zugeschickt. Dabei müssen Kunden jedoch etwas Wichtiges beachten, denn eine abgelaufene Bankkarte kann ein hohes Bußgeld von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen.

Eine abgelaufene EC-Karte enthält sensible Daten und einen Mikrochip. Laut der Sparkasse fällt sie daher unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und muss entsprechend entsorgt werden. Wird die Karte einfach in den Hausmüll geworfen, droht ein Bußgeld. Denn die Karte gilt als Elektrogerät und das unsachgemäße Entsorgen von Elektroschrott ist strafbar.

Hohe Bußgelder drohen

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Die Bußgelder für die illegale Entsorgung von Elektroschrott variieren stark: In Baden-Württemberg reichen die Strafen von 50 bis 200 Euro, in Bayern von 80 bis 240 Euro. Berlin macht hierzu keine Angaben. In Brandenburg beträgt das Bußgeld 37,50 bis 150 Euro, in Bremen 50 bis 200 Euro und in Hamburg 75 bis 250 Euro.

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Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen verhängen die höchsten Bußgelder, die von 150 bis zu 2.500 Euro reichen können. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Bußgeld mit 10 bis 20 Euro am niedrigsten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verhängen Strafen von 50 bis 150 Euro, in Rheinland-Pfalz reichen sie von 50,13 bis 204,52 Euro und im Saarland liegen sie zwischen 50 und 200 Euro. Sachsen-Anhalt macht ebenfalls keine Angaben.

Wie man sieht, können die Strafen beträchtlich ausfallen, insbesondere in Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, wo Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Um diese Strafen zu umgehen, ist es also notwendig, sich an die Regelungen zur Entsorgung der EC-Karte zu halten.

Bankkarte korrekt entsorgen

Nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern auch um ihre persönlichen Daten zu schützen, sollten Bankkunden einige Schritte beachten:

  • Zerschneiden der Karte: Den Chip und den Magnetstreifen sollte man mit einer Schere durchschneiden. Auch den Sicherheitscode, die Kartennummer, die IBAN und den Namen sollten Kunden unkenntlich machen.
  • Daten schützen: Generell ist darauf zu achten, dass alle sensiblen Informationen auf der Karte unlesbar sind.
  • Abgabe an Entsorgungsstellen: Zerkleinerte Karten können zu einer offiziellen Entsorgungsstelle für Elektrogeräte gebracht werden. Diese Entsorgung ist in der Regel kostenlos.

Die richtige Entsorgung der EC-Karte ist nicht nur eine Frage des Datenschutzes, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Indem man alte Karten fachgerecht entsorgt, vermeidet man hohe Bußgelder und schützt gleichzeitig die eigenen persönlichen Daten vor Missbrauch.