Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Ostertradition im Garten vor dem Aus

Bunte Ostereier hängen an einem Strauch im Garten.
Symbolbild © istockphoto/Pahis

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld können jenen drohen, die unbedacht eine bestimmte Ostertradition im Garten fortführen. Worauf man unbedingt achten sollte, wird in diesem Artikel erläutert.

5.000 Euro Bußgeld kann es hageln, wenn man eine bestimmte Ostertradition im eigenen Garten fortführt. Diese Strafe hat wichtige Gründe, weshalb man unbedingt auf einiges achten sollte.

Ostern steht vor der Tür

Bald ist es soweit: Das Osterfest steht vor der Tür. Dazu gehört nicht nur eine festlich gedeckte Tafel mit allerlei Spezialitäten, die es in den meisten deutschen Haushalten nur an Ostern auf den Esstisch schaffen. Unverzichtbar ist für viele die Dekoration. Bunte Gipseier schmücken die Hecken und Bäume im eigenen Garten. Gefärbte und gekochte Eier gehören für viele auf den Frühstückstisch und in die Osternester für Klein und Groß. Ebenso unabdingbar sind Schoko-Eier und Hasen aus Schokolade. Doch für viele gehört noch eine andere Tradition zum Osterfest dazu: das Osterfeuer.

Mit 5.000 Euro Bußgeld kann diese Ostertradition teuer werden

Die meisten Städte und Gemeinden bieten große Osterfeuer mit zusätzlichen Veranstaltungen an. Aber wer mit Freunden und Familie bei schönem Wetter draußen im Garten sitzt und das Osterfest feiert, mag diesen gemütlichen Ort am Abend nur ungern verlassen. Was liegt da näher, als das Osterfeuer einfach im eigenen Garten stattfinden zu lassen? Laut Ordnungsamt ist das eine ganz schlechte Idee, denn zum einen benötigt man aufgrund der Größe und der Gefahren des Feuers eine Erlaubnis. Außerdem müssen die Nachbarn mitspielen. Denn trotz Genehmigung muss man das Feuer löschen, wenn sich die Nachbarschaft belästigt fühlt. Je nach Bundesland werden bei fehlender Genehmigung Strafen von 1.500 bis 5.000 Euro verhängt.

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Wer eine Genehmigung vom Ordnungsamt für das Osterfeuer im eigenen Garten bekommen hat, muss trotzdem einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. So muss die Feuerstelle mindestens 100 Meter von einem Wald entfernt sein. Auch Büsche, Bäume oder Sträucher im Garten dürfen sich nicht in der Nähe befinden. Auf Brandbeschleuniger sollte man zudem verzichten. Der Zugang für Feuerwehr und Rettungsdienst muss ebenfalls freigehalten werden. Zum Verbrennen darf man nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden. Damit Tiere, die sich möglicherweise im Haufen verstecken, nicht dem Feuer zum Opfer fallen, muss man das Holz vor dem Anzünden unbedingt umschichten.

Zudem sollten Strohballen nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden. Diese fangen leicht Feuer. Kinder sollten ohne einen Erwachsenen am Feuer stehen. Die Feuerstelle darf man erst verlassen, wenn die Stelle komplett erkaltet ist. Bevor das Feuer entfacht wird, muss die Stelle mit nicht brennbarem Material, zum Beispiel Steinen, eingefasst werden. Wenn man sich an diese Vorsichtsmaßnahmen hält, sollte einem gemütlichen Osterfeuer im eigenen Garten nichts mehr im Wege stehen.