Bußgeld droht: Einfach einen Baum fällen auf eigenem Grundstück

Bäume vor Grundstücken von Einfamilienhäusern.
Symbolbild © istockphoto/Gugu Mannschatz

Wer einen Baum auf seinem eigenen Grundstück fällen will, sollte besser aufpassen. Denn hier kann ganz schnell ein Bußgeld drohen. Folgende Dinge sollte man wissen.

Wer stolzer Besitzer eines eigenen Grundstücks ist, der weiß auch, wie viel Arbeit darin steckt. Nicht nur das Haus, sondern vor allem der Garten will versorgt sein. Dazu gehört neben dem Anlegen von Beeten und vielleicht sogar einer kleinen Terrasse auch ein ordentlicher Rasen. Viele fällen darum einfach jene Bäume, die nicht so recht ins Gartenbild passen wollen. Doch genau das kann teuer werden. Hier erfährt man, warum.

Das wissen wohl nur die wenigsten

Denn – was die wenigsten wissen: Wer auf seinem eigenen Grundstück einen Baum fällen will, benötigt von der Behörde eine entsprechende Genehmigung. Sollte man das nicht tun, droht ein saftiges Bußgeld. Denn wer einfach so Bäume auf dem Grundstück fällt, verstößt gegen sogenannte Baumschutzverordnungen. Immerhin könnte es ich bei dem störenden Baum um einen besonderen Nadel- oder Laubbaum handeln, den es zu schützen gilt.

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Hat man zum Beispiel eine Schwarzpappel, Elsbeere, türkische Baumhasel oder Waldkiefer auf seinem Grundstück, sollte man diese nicht so einfach fällen. Auch ein Walnussbaum ist ein schützenswerter Baum. Je nach Bundesland gelten verschiedene Baumarten als schützenswert. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich entsprechende Informationen dazu einzuholen sowie die Genehmigung bei der Behörde.

Auch das Stutzen ist nicht erlaubt

Übrigens: Auch das Stutzen von Bäumen auf dem Grundstück kann zu Bußgeldern führen. Wer also vorhat, die Äste eines Baumes für eine Photovoltaikanlage oder ähnliches einfach ein bisschen zu kürzen, holt auch hierfür besser eine Genehmigung ein. Und will man einen Ast des Baumes vom Grundstück des Nachbarn entfernen, braucht es erst recht ein offizielles Go von der Behörde. Andernfalls kann es hier sogar doppelt so teuer werden. Denn erschwerend kommt in dem Fall hinzu, dass der betreffende Baum nicht einmal auf dem eigenen Grundstück steht und somit zum Besitz des Nachbarn gehört.