Edeka führt völlig neue Regel ein – allen Kunden droht hohe Strafe

Eine Verkäuferin von Edeka in der Edeka Uniform räumt die Regale in der Kühlabteilung ein. Pudding und Joghurtbecher befinden sich im Regal
Symbolbild © imago/Arnulf Hettrich

Einkaufen im Jahr 2024 ist aufgrund der Inflation und der hohen Energiekosten ohnehin schon teuer. Nun könnte eine neue Regel, die Edeka und Co. einführen, für einige Kunden eine hohe Strafe nach sich ziehen.

Beim Einkaufen im Supermarkt kann schnell etwas schiefgehen, sei es ein Glas, das aus dem Regal fällt, oder eine Packung Eier, die zu Boden stürzt. Ein Fauxpas, der vor allem mit Kindern schnell passieren kann. Doch wer muss eigentlich für den entstandenen Schaden aufkommen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Kunden, sondern auch die Supermärkte selbst. Eine neue Regel, die Edeka, Rewe und andere Supermärkte einführen, könnte dafür sorgen, dass Kunden eine hohe Strafe droht, wenn sie sich ungeschickt verhalten.

Verantwortlichkeit und Haftung im Supermarkt

Gemäß dem Gesetz trägt in der Regel der Verursacher eines Schadens die Verantwortung dafür. Das bedeutet, dass Kunden, deren Handlungen zu Schäden an Waren im Supermarkt führen, normalerweise für den entstandenen Schaden haften müssen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Produkt aus dem Regal fällt und dabei beschädigt wird. Die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Kunden in solchen Fällen üblicherweise für den entstandenen Schaden aufkommen müssen.

Allerdings beschränkt sich die Haftung des Kunden in der Regel auf den Einkaufspreis des beschädigten Artikels und nicht auf den Verkaufspreis. Übermäßig teuer wird es also zum Glück eher nicht. Manche Supermärkte zeigen sich dabei kulant und erlassen ihren Kunden den Schaden. Diese Entscheidung liegt oft im Ermessen des jeweiligen Mitarbeiters. In einigen Fällen kann auch die Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommen, insbesondere wenn dieser durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

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Absichtliche Beschädigung und rechtliche Konsequenzen

Doch nicht alle Schäden im Supermarkt geschehen aus Versehen. Handelt es sich um absichtliche Beschädigungen, wie das mutwillige Öffnen von Verpackungen oder das Entnehmen von Waren, gelten andere Regeln. Das sollte man also auf jeden Fall eher lassen. In solchen Fällen sind die Supermärkte dazu berechtigt, dem Kunden den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Dies kann sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Geldstrafen und möglicher Anzeigen.

Es liegt im Interesse der Supermärkte, ein ordnungsgemäßes Einkaufserlebnis für alle Kunden sicherzustellen und Beschädigungen an den Waren zu minimieren. Kunden sollten daher stets sorgsam mit den Produkten umgehen und im Falle eines Missgeschicks das Personal informieren. Eine offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und ein angenehmes Einkaufsumfeld für alle Beteiligten zu schaffen.