„Meisten machen es ahnungslos“: Diese Dinge sind im Supermarkt verboten

Leerer Einkaufswagen in einem leeren Supermarkt
Symbolbild © istockphoto/VLG

In jedem Bereich des öffentlichen Lebens herrschen bestimmte Regeln. Auch im Supermarkt sollte man sich an diese halten, denn bestimmte Dinge sind hier verboten.

Schnell eine Traube aus der Obstabteilung snacken oder mit dem eigenen Jutebeutel einkaufen gehen. Manche Dinge hat jeder von uns schon mal im Supermarkt gemacht, auch wenn diese eigentlich laut der Hausordnung verboten sind. Einige dieser No-Gos erklären sich von selbst, andere kommen für manche überraschend. Dennoch sollte man auch beim Lebensmitteleinkauf die nötige Etikette wahren.

Finger weg von nicht gekaufter Ware

Eigentlich sollte es klar sein. Der Verzehr von Artikeln im Supermarkt ist erst nach dem offiziellen Kauf erlaubt. Heißt: Das Öffnen von Dosen oder Plastikflaschen und das Naschen vom Obst- oder Backstand sind verboten. Bis zum Kauf gehören jegliche Lebensmittel noch dem Supermarkt. Berührte Artikel wie Brötchen müssen gekauft werden. Nur bei Obst und Gemüse darf zur Probe angefasst werden, um die Qualität sicherzustellen.

Ebenfalls sollte wohl jedem klar sein, dass man Ware, die man beschädigt hat, nachträglich bezahlen muss. Wer die beschädigte Ware einfach wieder zurücklegt, begeht quasi Diebstahl. Was das Umtauschrecht angeht, muss von Fall zu Fall entschieden werden. So gibt es kein generelles Rückgaberecht für Lebensmittel, außer wenn diese Mängel aufweisen.

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Achtung vor Diebstahlverdacht

Eine andere Sache ist etwas heikler. Wer mit einem eigenen Beutel statt einem Einkaufskorb oder Einkaufswagen den Supermarkt betritt, riskiert in der Theorie, des Diebstahlversuchs bezichtigt zu werden. In der Praxis erlauben allerdings viele Supermärkte das Tragen einer eigenen Tasche, wenn man höflich fragt. Was das Zahlen an der Kasse mit Münzgeld angeht, hat jede Kette ihre eigenen Regeln. Bis zu fünfzig Münzen sind aber immer erlaubt.

Keine feste Regel, aber durchaus gern gesehen ist es, nicht in zu großen Mengen einzukaufen. In der Coronapandemie galt dies vor allem für Produkte wie Toilettenpapier und Mehl. Nun gehört es eher zur normalen Etikette, keine Hamsterkäufe zu tätigen. Bei anderen Dinge hingegen gelten weiterhin verbindliche Regeln. Wer etwa Geld im Supermarkt findet, muss es an die Filiale übergeben und darf es nicht einfach wie auf der Straße in die eigene Tasche stecken. Selbstredend ist natürlich auch das Entwenden von Einkaufswagen verboten und gilt als Diebstahl. Wer diese Regeln beachtet, sollte beim nächsten Einkauf kein Problem mit den Mitarbeitern und der Hausordnung bekommen.