Neue einmalige Pauschale kommt – 500 Euro mehr möglich

300 Euro in 100 Euro Scheinen. Die Höhe der Energiepauschale
Symbolbild © istockphoto/Santje09

Deutsche Verbraucher können eine zweite Energiepauschale erhalten. Und zwar auf der Grundlage des dritten Entlastungspaketes.

Lebensmittel, Nebenkosten und Kraftstoffpreise sind in den letzten Monaten deutlich teurer geworden. Dies belastet die Verbraucher enorm. Die Ampel-Koalition hat deswegen bereits mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht.

Arbeitnehmer erhalten Energiepauschale

Bisher gab es einen Inflationsausgleich für Arbeitnehmer, einen Heizkostenzuschuss für Wohngeld-berechtigte Bürger in Deutschland und eine 300 Euro Energiepauschale. Diese Maßnahmen sollten die Folgen der Energie- und Preiskrise abfedern. Nun können die Verbraucher auf eine weitere Entlastung hoffen. Es sind bis zu 500 Euro steuerfrei möglich.

Arbeitnehmer erhielten im September eine Energiepauschale von 300 Euro. Diese wurde mit dem Gehalt ausbezahlt. Studenten und Rentner erhalten die Energiepauschale später. Wie hoch die netto Auszahlung ist, ist von zwei Faktoren abhängig, denn die Energiepauschale ist nicht steuerfrei. Sie fließt im Gegensatz zu anderen Entlastungen in die Brutto-Netto-Berechnung mit ein.

Rentner und Minijobber müssen die Energiepauschale (EPP) nicht versteuern, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr nicht überschreiten. Denn dann sind sie grundsätzlich nicht steuerpflichtig.

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Energiepauschale doppelt zu beziehen ist verboten

Jeder Verbraucher hat nur einmal Anspruch auf die Energiepauschale. Sie doppelt zu beziehen, ist verboten. Etwa über eine Vollzeitstelle und später über einen Minijob. Wer also 600 Euro anstatt 300 Euro erhält, muss diesen Fehler der zuständigen Finanzbehörde melden. Diese korrigiert die Auszahlung.

Wer den Doppelbezug nicht meldet, macht sich strafbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Somit gibt es für rund drei Millionen Verbraucher in Deutschland doch eine zweite Energiepauschale. Die Grundlage dafür ist das Entlastungspaket III. Dieses beinhaltet auch die Energiepauschale für Rentner und Studierende.

Wer studiert und einen Minijob hat, erhält die reguläre Energiepauschale von 300 Euro. Und zusätzlich eine zweite EPP in Höhe von 200 Euro. Beide Zahlungen sind steuerfrei. Die Einmalzahlungen werden nicht miteinander verrechnet. Somit können sich rund drei Millionen Studierende über 500 Euro vom Staat freuen.