Neue Regeln ab sofort bei Aldi eingeführt – „Kann teuer werden“

Eine Aldi-Filiale im Sommer.
Foto: By Richard Reinhardt [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], from Wikimedia Commons

Neue Regeln bei den Supermärkten Aldi, Rewe und Co. dürften viele überraschen. Denn laut dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs ist die bekannte Verkehrsregel „rechts vor links“ auf den Parkplätzen der Lebensmittelhändler nicht gültig. Was hat es damit auf sich?

Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Verkehrsregel „rechts vor links“ auch auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern oder Baumärkten gilt. Ähnlich wie in Wohngebieten wird irrtümlich angenommen, dass Fahrzeuge, die von rechts kommen, Vorrang vor Fahrzeugen von links haben. Und das unabhängig davon, ob sie geradeaus fahren oder abbiegen möchten. Neue Regeln werden jetzt von Aldi wohl stärker durchgesetzt. Vor allem, da vor Kurzem der Bundesgerichtshof die Sachlage endgültig geklärt hat.

Das muss man auf den Supermarkt-Parkplätzen beachten

Die gängige Annahme, dass „rechts vor links“ auf Parkplätzen von Supermärkten, Discountern oder Baumärkten gilt, wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs korrigiert. Das Gericht entschied, dass „rechts vor links“ auf Parkplätzen keine Gültigkeit hat. Die Klärung erfolgte aufgrund eines Unfalls zweier Autofahrer in Lübeck auf einem Baumarktparkplatz. Dies verdeutlicht das Fehlen und die Nichteinhaltung dieser Regel auf solchen Parkplätzen.

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Gemäß des Urteils gilt „rechts vor links“ ausschließlich für Fahrbahnen. Die Regel gilt jedoch nicht für Ladeflächen wie Parkplätze, auf denen Be- und Entladevorgänge stattfinden. Klingt kompliziert, doch im Grunde muss man diese einfache Regel, sich nicht sklavisch an „rechts vor links“ auf Parkplätzen zu halten, nur einmal befolgen und schon hat man sie sich für immer gemerkt.

Vorsicht auf Supermarkt-Parkplätzen

Um Unfälle auf Parkplätzen zu vermeiden, sollten Autofahrer besonders vorsichtig und umsichtig fahren, insbesondere in Anwesenheit von Fußgängern. Es ist wichtig, auf Menschen zu achten, die den Parkplatz überqueren, da sie schnell aus dem Sichtfeld der Fahrer geraten können. Das Urteil in Lübeck verdeutlichte, dass auf Parkplätzen „rechts vor links“ keine Anwendung findet.

Bei Missachtung dieser Regel können die Behörden sehr schnell Bußgelder verhängen. Wie in einem konkreten Fall, bei dem beide Autofahrer Schuld am Unfall hatten. Beide Unfallverursacher mussten zahlen, wobei die Unfallkosten 30 zu 70 aufgeteilt wurden. Das ist schmerzlich für den Geldbeutel, potenziell gefährlich und vor allem vermeidbar.