Schweinefleisch in „Geflügelsalami“ entdeckt – Sie wird weiterhin verkauft

Rückruf bei Wurst.
Symbolbild

Greift man im Supermarkt zum Geflügel Salami, hat dies meist einen guten Grund. Doch was draufsteht, ist nicht immer drin.

Die Wurstauswahl ist vielfältig wie nie. Doch Vorsicht: Was draufsteht, ist nicht immer drin

Mittlerweile gibt es eine große Auswahl von Wurstwaren im Supermarkt-Regal. Es gibt ein Produkt für jede Zielgruppe.

Doch Verbraucher sollten ganz genau hingucken, wenn sie sich für ein Produkt entscheiden. Denn wer zum Beispiel zur Geflügelsalami greift, weil er kein Schwein essen möchte, ist bei diesem Produkt falsch. Denn die Geflügelsalami des Herstellers Wiltmann enthält auch Schwein.

Der Verbraucherschutz tobt. Doch der Hersteller sieht sich im Recht.

Einsehen kann man die Inhaltsstoffe auf der Rückseite des Produktes. Dort ist gekennzeichnet, dass in der Geflügelsalami auch Schweinespeck enthalten ist.

Doch viele Kunden gucken nicht auf dieses Detail. Sie vertrauen der „ersichtlichen“ Kennzeichnung und gehen davon aus, dass sie ein reines Geflügelprodukt kaufen.

Verbraucherzentrale und Hersteller sind unterschiedlicher Meinung

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine klare Meinung dazu: „Das ist Betrug!“ Sie fordert: Die Kennzeichnung „mit Schweinespeck“ müsste auf der Vorderseite der Salami ersichtlich sein.

Damit bezieht sich die Verbraucherzentrale auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster. Dort hatte das Gericht entschieden, dass in einem solchen Fall eine Irreführung vorliegt. Also, wenn Geflügel draufsteht und Schwein drin ist.

Um den Verbrauchern Klarheit zu verschaffen und sie vor einer Täuschung zu schützen, wurde Folgendes festgelegt: Es muss auf der Vorderseite gekennzeichnet sein, wenn in einem Fleisch- oder Wurstprodukt noch andere Tierarten enthalten sind.

Dieses Urteil ist jedoch noch nichts rechtskräftig. Der beklagte Wursthersteller hat Berufung einlegt.

Bis das Urteil rechtskräftig ist, muss sich also nichts ändern. Die Hersteller dürfen weiterhin mit solchen Angeben „tricksen.“ äußert sich die Verbraucherzentrale dazu.

Trickserei und Betrug weist der Wursthersteller Wiltmann deutlich zurück. Alle Inhaltsstoffe sind ordnungsgemäß gekennzeichnet. Der Geschäftsführer Ingmar Ingold sieht sich somit im Recht.