Urteil gefallen: Das darf DHL nicht mehr – Tausende Kunden betroffen

Frau steht vor dhl Packetstation
Symbolbild © istockphoto/roemart

Verbraucher können aufatmen: DHL hat vor Gericht verloren. Damit entfällt ein großes Risiko und Ärgernis für Paketempfänger.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat geklagt. Und gewonnen. Gegenstand des Verfahrens war die Abstellgenehmigung, die Kunden DHL erteilen können. Diese führte in der Vergangenheit häufig zu großem Ärger.

Eine Abstellgenehmigung kann einmalig oder dauerhaft erteilt werden. Die dauerhafte Festlegung eines nicht einsehbaren und wettergeschützten Ablageortes kann sich allerdings nachteilig auf die Kunden auswirken.

DHL muss sich an neue Regeln halten

Die Geschäftsbedingungen von DHL besagen: „Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt worden ist“.  Eine Benachrichtigung an den Empfänger war somit hinfällig.

Doch genau das soll sich jetzt ändern. Durch die fehlende Benachrichtigung wissen Kunden häufig nicht, dass ihr Paket angekommen ist und haben so keine Möglichkeit einen Verlust oder eine Beschädigung zu reklamieren.

Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden: DHL darf diese Klausel so nicht mehr verwenden.

Lesen Sie auch
Ansturm: Deutsches Restaurant bietet günstigsten Schnitzelpreis an

Gerichtsurteil: Sendung gilt nicht als zugestellt

Wird ein Paket gemäß der Abstellgenehmigung abgelegt, erfolgt in der Regel keine Benachrichtigung per SMS, E-Mail oder App. Manche Paketboten hinterlassen einen Zettel im Briefkasten. Das ist jedoch kein Standard.

Kunden haben bei fehlender Benachrichtigung keine Möglichkeit, ihr Paket zeitnah in Empfang zu nehmen und zu kontrollieren. Dadurch steigt das Risiko eines Diebstahls oder einer Beschädigung.

Ein großes Ärgernis für Verbraucher. Kunden warten tagelang auf ihr Paket, während für DHL der Vorgang schon längst abgeschlossen ist. Dadurch entsteht eine Benachteiligung durch das Erteilen der Abstellgenehmigung.

Eine Sendung ohne Benachrichtigung gilt nicht aus zugestellt. So lautet das Urteil des Gerichts. DHL muss in jedem Fall über die Zustellung des Paketes informieren. Dadurch hat der Empfänger die Möglichkeit bei Mängeln entsprechend zu reagieren.

Doch das sind längst nicht alle Probleme, mit denen DHL zu kämpfen hat. Zusätzlich kommt es immer wieder vor, dass Pakete gar nicht ankommen.