Bye 2G: Ungeimpfte dürfen wieder shoppen gehen in Baden-Württemberg

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Symbolbild Foto: Thomas Riedel

Karlsruhe Insider: Ungeimpfte bekommen wieder mehr Rechte.

In Baden-Württemberg ist vor dem Verwaltungsgerichtshof ein Antrag gestellt worden, dass die bislang geltende und auch umgesetzte 2G-Regel für den Einzelhandel wieder gekippt werden soll.

Die Alarmstufe II Regelungen sollen rechtswidrig gewesen sein. Demzufolge werden nun auch wieder Ungeimpfte die Läden des Einzelhandels betreten dürfen.

Die Inhaberin eines Schreibwarengeschäftes aus dem Ortenaukreis wollte diese allgemein geltende Vorgabe nicht akzeptieren und ist damit vor Gericht gegangen. Da das Gericht der Dame Recht gegeben hatte, ist die Alarmstufe II hinfällig, somit haben die Ungeimpften wieder einen Freibrief, in jedes Geschäft hineingehen zu dürfen.

Die Richter sind der Ansicht, dass die erheblichen Beschränkungen des Grundrechts auf keinen Fall von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz abgekoppelt angeordnet werden können. Die bislang angeordneten Beschränkungen des Zugangs zum Einzelhandel für Ungeimpfte sei in keinem Fall eine Maßnahme despräventiven Infektionsschutzes nach § 28a Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes.

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Da die Ungeimpften nun wieder in alle Läden dürfen, bleibt eigentlich nur noch die Frage, warum dann noch kontrolliert wird?