Brütende Vögel in Baden-Württemberg sorgten dafür, dass manchen räuberischen Haustieren der Freigang verboten wurde. Katzen stehen diesen Sommer in einer Großstadt sogar unter Hausarrest. Eventuell wird diese strikte Regelung jedoch frühzeitig aufgehoben. Die Vierbeiner würde es sicher freuen.
Besitzer von freilaufenden Katzen mussten die letzten Monate Geduld beweisen, ebenso ihre Vierbeiner. Zur Einhaltung des Artenschutzes, aktuell wegen brütender Haubenlerchen, dürfen Katzen in Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis zwischen Anfang April und Ende August das Haus nicht verlassen. Diese strenge Regelung wird man nun aber erneut früher als geplant aufheben. Das zuständige Landratsamt prüft daher, ob dies im Einklang mit dem Brutgeschehen der Singvögel möglich ist.
Hausarrest für Katzen in deutscher Großstadt soll die heimischen Vögel schützen
In Deutschland leben über 15 Millionen Hauskatzen, denen bis zu 200 Millionen Vögel im Jahr zum Opfer fallen! Deutschland ist mit dieser Zahl Spitzenreiter in Westeuropa. Dass Katzen gern Vögel jagen, ist längst bekannt. Aber Katzen sind die mit Abstand größte Bedrohung der Artenvielfalt, insbesondere unserer heimischen Singvögel. Dies wird den freigängerischen Räubern jetzt aber zum Verhängnis, denn in Walldorf ist eine äußerst bedrohte Singvogelart heimisch, die geschützt werden muss. Zu viele Vögel fielen zuletzt lauernden Katzen zum Opfer, weswegen diese nun unter Hausarrest stehen, welchen die Besitzer durchzusetzen haben.
Bis 2025 gilt nun im Süden der Großstadt für Katzen ein Hausarrest. Die letzten Jahre wurde dieser aber immer frühzeitig beendet, da die Vogelküken bereits früh ausgebrütet waren und sich gut entwickelten, waren sie etwas sicherer vor den Katzen. 2022 wurde diese in Deutschland einzigartige Regelung zwei Wochen früher beendet. Ob man es 2023 ebenso handhabt, lässt sich momentan noch nicht mit Gewissheit sagen.
Kritik und Unmut bei Katzenbesitzern wegen des speziellen “Lockdowns“
Selbstverständlich hat diese Regelung in Walldorf viel Unmut bei den uneinsichtigen Katzenbesitzern ausgelöst. Einer zog sogar vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe, um nachzuweisen, dass sich seine Katze nicht im Gefahrenbereich für die Haubenlerche aufgehalten hat. Mittels eines speziellen GPS-Trackings, den auch andere Katzenbesitzer nutzen, lässt sich der Hausarrest in der Großstadt umgehen, da man so stets beobachten kann, wo die eigene Katze herumstreunen.
Andere bewährte Mittel, die eingesetzt wurden, sind Katzenleinen oder Umzäunungen für den eigenen Garten. Denn so amüsant das ganze vielleicht auch klingt, bei Verstoß gegen den Hausarrest für Katzen droht ein ordentliches Bußgeld. 500 Euro bis sogar 50.000 Euro sind als Strafe bei Verstößen möglich und auch gerechtfertigt. Sowohl das Geld als auch unsere schöne, vielfältige Vogelwelt sollten für kluge und weitsichtige Menschen Grund genug sein, die Vierbeiner entweder im Haus zu behalten oder eben ganz auf die Katzenhaltung zu verzichten.