Hohe Geldstrafe für Maskenverweigerer in Baden-Württemberg

Symbolbild

Das wurde jetzt teuer für einen Maskenverweigerer in einem Ladengeschäft, diese Strafe hat er jetzt bekommen.

Weil er vor einem Ladengeschäft in Freiburg eine verfassungsfeindliche Parole gerufen hat, muss ein Maskengegner eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen bezahlen.

Vor dem Amtsgericht berief sich der 52-Jährige am Donnerstag zwar auf die Kunstfreiheit und darauf, lediglich ein satirisches Lied des österreichischen Komponisten Georg Kreisler zitiert zu haben, in dem der verbotene „Rechtsradikale Gruß“vorkommt. Das überzeugte die Richter aber nicht.Den Angaben des Gerichts hatte sich der Mann im November vergangenen Jahres über einen Laden geärgert, der auch mit einem entsprechenden Attest den Einkauf ohne Maske nicht erlaubte.

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Darüber regte er sich so auf, dass er mit mehreren unmaskierten Mitstreitern in dasGeschäft ging, bis ihn die hinzugerufenen Polizisten wieder vertrieben.

Vor der Tür habe er der Geschäftsführerin dann «öffentlichkeitswirksam laut» den Nazigruß zugerufen. Wie hoch die Geldstrafe genau ist, wurde nicht mitgeteilt. /dpa