Hotspot-Regelung vom Landtag abgeschafft – Trotz hoher Infektionszahlen

Landtag mit Politikern
Symbolbild © Ra Boe / Wiki, CC BY-SA 3.0 de

Die Infektionszahlen sprechen für sich. Doch der Landtag sieht offenbar keine Notwendigkeit Baden-Württemberg als Hotspot zu deklarieren.

Die landesweite Hotspot-Regelung wurde vom Landtag in Baden-Württemberg abgelehnt. Somit bleibt Baden-Württemberg trotz hoher Infektionszahlen kein Hotspot.

Corona-Schutzmaßnahmen und Hotspot-Regelung

Bald schon sollen fast alle Corona-Schutzmaßnahmen fallen. Gleichzeitig zeigen sich aber sehr hohe Infektionszahlen. Der Bund hat den Ländern erlaubt selbst zu entscheiden und festzulegen, ob ein Bundesland komplett als Hotspot erklärt wird.

Dies wurde nun vom Landtag für Baden-Württemberg abgelehnt. Zudem gibt e abera uch viel Kritik. Denn gerade die grün-schwarze Koalition findet, dass das Wegfallen der Maßnahmen nach der Übergangszeit keine gute Idee sind. Die Übergangszeit dauert noch bis zum 2. April 2022 an.

Verlängerungen fehlt rechtliche Grundlage

Eine große Herausforderung für die Länder ist, dass in weiten Teilen die rechtliche Grundlage für mögliche Verlängerungen von Maßnahmen wegfallen oder bereits fehlen. Nur wenn die Lage in den Kliniken entsprechend extrem ist, dürfen Maßnahmen wie bisher gehabt ergriffen oder neu verhängt werden.

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In Baden-Württemberg zeigt sich genau diese Situation derzeit. Die Kliniken seien „am Anschlag“ und auch das Personal könne nicht mehr im Normalbetrieb arbeiten. Zudem seien die Zahlen extrem hoch. Dem Gesundheitssystem drohe eine Überlastung.

Trotz Voraussetzungen abgelehnt

Die genannten Faktoren würden ausreichen, um Baden-Württemberg als Hotspot zu erklären. Doch der Landtag lehnte dies ab. Andere Bundesländer haben hier anderes reagiert, und genau das getan. So können die bisherigen Maßnahmen weiter wie gehabt geführt werden. Allerdings gab es im Landtag in Baden-Württemberg eine hitzige Diskussion darüber.

So erklärten auch einige Politiker, dass es für die Länder so gut wie nicht umsetzbar sei,was vom Bund hier gefordert würde. So kam es auch zu sehr klaren Worten. Demnach sei die vereinbarte und veröffentliche Hotspot-Regelung, das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stünde. Dennoch werde das Pandemie-Geschehen nach wie vor genau beobachtet, um dann gegebenenfalls doch zu reagieren.