Nicht mehr ab 18 Jahren: Wahlalter wurde gesenkt in Baden-Württemberg

Von Alexander Hauk / www.alexander-hauk.de - Eigenes Werk - transferred from de.wikipedia, Attribution, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8906652

Das Wahlalter wurde gesenkt in Baden-Württemberg, jetzt dürfen auch unter 18-Jährige wählen gehen.

Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden.

Das Parlament beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der nötigen Zweidrittelmehrheit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Grüne, CDU, SPD stimmten dafür, AfD dagegen. Die FDP stimmte in einer Teilabstimmung für die Absenkung des Wahlalters, aber in der Schlussabstimmung gegen die Reform, die noch andere Elemente enthält.Mit der Reform wird nicht nur das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträgen und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von der tiefgreifendsten Reform seit Bestehen des Landes.Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewählt. Der wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht künftig an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt – dadurch haben dieParteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür.

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Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Die Reform soll unter anderem dafür sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen. /dpa