Sperrstunden: Verschärfungen nach Weihnachten in Baden-Württemberg

Polizei in der Innenstadt
Symbolbild Foto: Thomas Riedel

Neue Corona-Regeln nach Weihnachten in Baden-Württemberg, auch für Geimpfte kommen erhebliche Einschränkungen.

Im Kampf gegen die befürchtete Omikron-Welle hat die Landesregierung die Corona-Regelungen im Südwesten verschärft.

Neue Vorschriften der Corona-Verordnung werden von diesem Montag (27. Dezember) an gelten – also erst nach Weihnachten. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden erweitert. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. «Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen», berichtete das Staatsministerium am Donnerstag nach der Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung.

Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen.Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 01.00 Uhr. Zu Veranstaltungen dürfen nun höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betrifft den Sport, die Kultur und Vereine. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.Der Chef der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Einführung der Sperrstunde als «reine Symbolpolitik». Treffen zu Hause auf engem Raum seien die Folge. Nötig seien hingegen differenzierte Maßnahmen. So müssten vulnerable Gruppen gezielt gegen die Gefahr einer Ansteckung durch Ungeimpfte geschützt werden,forderte der Oppositionspolitiker laut einer Mitteilung am Freitag.Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen – diese Bedingungen wurden nun auch verschärft. Die Ausnahme betrifft beispielsweise nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen. /dpa

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