Stadt führt Gegenstands-Verbotszone in Baden-Württemberg ein

Eine Innenstadt mit Menschen beim Einkaufen.
Symbolbild © istockphoto/jan van der Wolf

Eine Stadt in Baden-Württemberg führt jetzt eine Verbotszone ein. Dies beschloss der Gemeinderat nach vielen Diskussionen.

Es gab im Vorfeld viele Diskussionen, doch nun ist es beschlossen. In Stuttgart kommt eine Waffenverbotszone in der Innenstadt. Es gibt bereits einen groben Plan.

Gegenstands-Verbotszone kommt

Seit Anfang des Jahres diskutiert der Stuttgarter Gemeinderat bereits über eine sogenannte Waffen- oder Messerverbotszone in der Landeshauptstadt. Es gibt einige Befürworter dieser Maßnahme. Dazu gehören die Polizei und der Oberbürgermeister Frank Nopper von der CDU. Sie glauben, dass die Sicherheit in der Innenstadt dadurch verbessert würde.

Die Stimmen im Vorfeld waren kritisch, doch dann kam es im Oktober in Stuttgart zu vier Messerangriffen an einem Wochenende. Danach bestand für viele kein Zweifel mehr: Die Waffenverbotszone in Stuttgart ist dringend notwendig. Am Donnerstag, 15. Oktober, stimmte der Gemeinderat über die Einführung ab.

Es ist beschlossen

Lange war nicht klar, wie die Entscheidung der Fraktionen des Gemeinderats in Stuttgart beim Thema Waffenverbotszone ausfällt. CDU, AfD und Freie Wähler waren klare Befürworter. Doch es gab auch Gegner, nämlich das Linksbündnis und die FDP.

Lesen Sie auch
Superlative: Neue Mega-Achterbahn eröffnet jetzt im Europa-Park

Der Linken-Stadtrat sah das Lagebild der Polizei Stuttgart nicht als Grundlage für das Messerverbot in der Innenstadt an. Damit muss man in einer Großstadt leben. Dies sagte er noch vor wenigen Wochen. Doch die Mehrheit des Gemeinderats sieht das anders. Sie stimmte am Donnerstag dafür – die Waffenverbotszone kommt.  Es steht jedoch noch nicht fest, wann es so weit ist.

Zeitpunkt noch unklar

Wann die Waffenverbotszone eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. Doch es steht bereits ein grober Plan, wo und wie das Messerverbot gelten soll. Es soll unter anderem den Innenstadtbereich sowie den Stadtgarten umfassen und gilt dann in den Nächten an den Wochenenden und vor Feiertage. Als verbotene Waffen zählen Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern, bei denen die Klinge feststellbar ist. Stößt die Polizei bei Kontrollen auf ein Messer, wird dieses eingezogen und ein Bußgeld verhängt. Es gibt jedoch keine Hinweisschilder, für dieses Verbot. Dies erklärt der Polizeipräsident.