Wenn Kinder bei Festen Kuchen verkaufen, müssen sie bald Steuern zahlen

Kuchenverkauf von Kindern
Symbolbild © istockphoto/Rawpixel

Eine Schule in Baden-Württemberg muss auf den Verkauf von Kuchen jetzt Umsatzsteuer zahlen. Auch anderen Schulen droht diese Steuerbelegung.

Der Verkauf von Kuchen ist in vielen Schulen völlig normal. Doch ab 2023 sollen in Baden-Württemberg all diese Kuchenverkäufe nun versteuert werden.

Kuchenverkauf mit teurem Abgang

Aktuell arbeitet die Landesregierung daran eine Richtlinie auszuarbeiten, die den Kuchenverkauf von Schulen regeln soll. Dabei soll dieser nämlich bald mit der Umsatzsteuerpflicht besetzt werden. Tatsächlich müssen dann solche Kuchenverkäufe in Schulen versteuert werden.

Damit könnte ein Stück Kuchen, das dafür verkauft wird, um Klassenfahrten zu finanzieren, oder die Klassenkasse aufzubessern, deutlich teurer werden. So einfach, wie es bisher war, würde ein Kuchenverkauf dann auch nicht mehr ablaufen können.

Buffet aufbauen und die Kasse klingelt?

Offenbar scheint es für die Landesregierung wichtig zu sein, dass hier eine Besteuerung stattfindet. Während die Eltern die Kuchen oder auch Butterbrezeln stiften, die dann verkauft werden, und das Geld den Schülern zu Gute kommen soll, möchte Baden-Württemberg wohl ein Stück vom Steuerkuchen abhaben.

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Wie die rechtliche Grundlage dazu aussieht und ob diese Versteuerung nun wirklich eingeführt werden soll, ist noch offen. Allerdings wird hierüber nicht nur diskutiert. ES sollen sogar schon konkretere Pläne ausgearbeitet worden sein.

Die Vorgaben kommen vom Bund

Schuld an der Steuer-Diskussion ist aber nicht Baden-Württemberg als Bundesland. Denn die Vorgaben dazu kommen von ganz oben. Der Bund möchte die Richtlinie dazu erlassen. Wird diese wirklich durchgesetzt, dann müssen sich eben auch die Bundesländer daran halten.

Kuchen, Muffins, Finger-Food und andere Snacks können dann wohl nicht mehr ohne Weiteres einfach an Schulen oder im Kindergarten verkauft werden. Ab 2023 schon könnte sich dies nämlich drastisch ändern.